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Reihenmittelhaus in Altlandsberg
Kaufpreis: € 119.000,00
Wohnfläche: ca. 91 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 449 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 119.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Reihenhaus
Wohnfläche: ca. 91 m²
Grundstück: ca. 449 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1994
Objektbeschreibung
Bei dem Immobilienangebot handelt es sich um ein zweigeschossiges Reihenmittelhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 91 m². Die Wohnfläche verteilt sich im Erdgeschoss auf einen Wohnraum mit Küche und Zugang zur Terrasse, einem Gäste-WC sowie einem Abstellraum. Dem Dachgeschoss sind das Hauptbadezimmer sowie zwei weitere Zimmer zugeordnet. Weiterhin bestehen Sondernutzungsrechte an der einer Grünfläche mit ca. 121 m² und einem Carport. Die Beheizung sowie Warmwasseraufbereitung erfolgen über eine Gaszentralheizung. Bei der Immobilie besteht Sanierungsbedarf. Laut Gutachter soll die Immobilie zu Ende Juli gekündigt sein
Lage
Am östlichen Stadtrand von Berlin liegt die Stadt Altlandsberg mit derzeit ca. 14.400 Einwohnern. Altlandsberg verfügt über eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Im Stadtkern befinden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gaststätten sowie Schulen und Kindertagesstätten. Der Ortsteil Bruchmühle befindet sich ca. 4,5 Km von Altlandsberg. Der Berliner Ring (A10) befindet sich in ca. 8 km Entfernung. Einfamilien- sowie Reihenhäuser prägen die Umgebung. Eine Bushaltestelle mit Anbindung zur S-Bahn ist ca. 500 m entfernt.
Sonstige Angaben
Das Objekt wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 121.000 €. Ein Erwerb ist vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 119.000 € provisionsfrei möglich.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
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Nach § 16 Abs. 2 EnEv ist ein Energieausweis nur im Falle eines Verkaufs oder ein Neuvermietung vorzulegen. NICHT BEI ZWANGSVERSTEIGERUNGEN.