Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Ostvorpommern (Kreis)
Reduziert!! Großzügiges Baugrundstück für Wohnen oder Gewerbe 1
Preis: € 39.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1214 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 39.000,00
Käuferprovision: 7,14% inkl. MwSt.Unsere Maklerprovision beträgt 6% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis, verdient und fällig bei Kaufvertragsunterzeichnung.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1214 m²
Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein großzügiges Baugrundstück (Eckgrundstück), geeignet für Wohn- und Geschäftshäuser in Anklam.
Lage
Anklam ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern und hat ca. 12.700 Einwohner.
Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage, die Verkehrsanbindung ist sehr gut.
Sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, ärztliche Versorgung, Apotheken, Banken und Poststelle sind in ausreichendem Angebot vorhanden.
Sonstige Angaben
Sämtliche Angaben im Exposé und bauliche Pläne sind uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellt worden. Für die Richtigkeit der im Exposé veröffentlichen Angaben über Größe und Ausstattung übernehmen wir keinerlei Gewähr. Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
Gemäß Geldwäsche-Gesetz § 4 GwG sind unsere Vertragspartner / Interessenten zur Mitteilung ihrer Identität verpflichtet. Wir bitten um Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses, wenn ein Termin zur Besichtigung vereinbart wird.
Bebaubarkeit:
Es besteht für das Grundstück / Gebiet kein Bebauungsplan.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine gemischte Baunutzung, eine Gewerbeansiedlung ist ebenfalls möglich.
Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 Abs. 1 BauGb)