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**Rampenlager mit angrenzenden Büroflächen** 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Energie & Baujahr
Baujahr: 1950
Objektbeschreibung
Das ca. 4.050 m² große Areal ist über zwei Ein- bzw. Ausfahrten befahrbar und verfügt über ausreichende Park- und Abstellmöglichkeiten. Im vorderen Grundstücksbereich befindet sich eine zweigeschossige Lagerhalle, die über eine Rampe anzudienen ist.
Die aktuell verfügbare Fläche verfügt über 5 Rolltore und wird über seitliche Lichtbänder mit ausreichend Tageslicht versorgt. Des Weiteren ist eine Sanitäranlage und ein Aufenthaltsraum installiert.
Ausstattungsbeschreibung
Die Andienung erfolgt über eine Rampe durch 5 Rolltore.
Die Andienungszone verfügt über eine ausreichende Frei- bzw. Rangierfläche.
Starkstromleitungen sind vorhanden.
Die Deckenhöhe beträgt ca. 4,50 m UKB.
Lage
Das zur Vermietung stehende Objekt befindet sich im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort. Das Grundstück wird rückseitig durch den Billekanal begrenzt.
In unmittelbarer Nähe befindet sich die BAB 1(Anschlussstellen HH-Moorfleet und HH-Billstedt) beide Anschlussstellen sind in ca. 10 Fahrminuten erreichbar. Die Bushaltestelle der Linie 160 befindet sich in einer Entfermung von ca. 3 Gehminuten. Ein Bahnanschluss ist straßenseitig vorhanden.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.