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**Rampenlager in HH-Steilshoop**
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Miete (netto), monatl. je m²: € 5,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1990
Objektbeschreibung
Das zur Vermietung stehende Rampenlager befindet sich auf einem vollständig umzäunten Grundstück in Hamburg-Steilshoop. Das Objekt besitzt zwei Zufahrten und bietet aufgrund der großzügigen Freifläche ausreichend Platz zum Be- und Entladen der LKW's. Die Flächen werden auf Rampenhöhe angedient, welche vollständig überdacht sind. Außerdem steht Ihnen zusätzlich eine Überladebrücke zur Verfügung.
Lage
Das Objekt befindet sich im nordöstlichen Teil der Hansestadt, unweit der bekannten City-Nord. Kurze Wege zum Flughafen, in die Innenstadt und eine gute Anbindung an die Autobahnen zeichnen diese Lage aus. Ein Einkaufszentrum, Fachmärkte und Restaurantketten befinden sich im fußläufigen Umfeld.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.