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R E S E R V I E R T ! Einfamilienhaus in Aussichtslage 1
Kaufpreis: € 178.000,00
Wohnfläche: ca. 202 m²
Zimmer: 8
Grundstück: ca. 874 m²
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 178.000,00
Käuferprovision: Courtage inklusive MwSt.: 3,570
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 202 m²
Grundstück: ca. 874 m²
Zimmer: 8
Energie & Baujahr
Baujahr: 1971
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 174.00 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Zur Immobilie:
Die hier angebotene Immobilie in Hilchenbach-Dahlbruch besticht durch sein großzügiges Raumkonzept und eine unverbaubare Aussichtslage. Die Eingangsebene verfügt über eine Diele, eine Küche, einen offenen Wohn-Essbereich mit Kamin und Ausgang auf den großen Balkon. Ebenso befinden sich hier noch zwei weitere Räume und ein modernes Duschbad sowie ein Gäste-WC.
Im Dachgeschoss sind drei weitere Räume und ein Bad mit Wanne und Dusche vorhanden. Das Untergeschoss beherbergt ebenfalls ein Duschbad, und zwei weitere Räume aus denen einen Einliegerwohnung oder ein kleines Büro für einen Freiberufler entstehen könnte. Ebenso befinden sich hier die üblichen Nutzflächen. Das Grundstück misst aktuell 874 qm. Auf Wunsch kann das Nachbargrundstück ( sep. Bauplatz ) mit einer Größe von 877 qm ebenso erworben werden.
Zur Lage:
Dahlbruch ist ein Stadtteil von Hilchenbach im Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen. Er besteht aus den früheren Dörfern Hillnhütten, Schweisfurt und Winterbach. Der Ort liegt im Ferndorftal und wird von der Bundesstraße 508 durchzogen. Die Hilchenbacher Stadtteile Dahlbruch und Müsen sowie das zur Stadt Kreuztal gehörende Kredenbach gehen ineinander über.
Sonstiges:
Wir weisen darauf hin, dass die in diesem Exposé weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von Dritten stammen und dass der Makler diese Informationen im Detail weder auf deren Richtigkeit noch auf deren Vollständigkeit überprüfen konnte.
Besichtigungen:
Gerne stehen wir Ihnen nach telefonischer Absprache für Besichtigungen zur Verfügung.
Geldwäsche:
Als Immobilienmakler sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei dem ersten persönlichen Zusammentreffen die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Bitte bringen Sie daher zur Besichtigung Ihren Personalausweis mit.
Sonstige Angaben
Stichworte:
Nutzfläche: 50,00 m², Bundesland: Nordrhein-Westfalen