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***Provisionsfreie Vier-Zimmer-Wohnung in Beeck!***
Kaufpreis: € 28.000,00
Wohnfläche: ca. 72 m²
Zimmer: 3
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 28.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 72 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1952
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Bei der hier zur Zwangsversteigerung stehenden Immobilie handelt es sich um eine gepflegte Vier-Zimmer-Wohnung innerhalb eines 1900 errichteten, gereihten Wohn- und Geschäftshauses. Die Eigentumswohnung ist im Dachgeschoss gelegen und verfügt über ca. 72 m² Wohnfläche.
Die Wohnfläche ist in Wohnzimmer, Esszimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Diele und Badezimmer aufgeteilt.
Ausstattungsbeschreibung
Wir erlauben uns einige Details:
Wannenbad mit Fenster
Kellerraum
Gasheizung
Dachgauben
Lage
Die hier zum Verkauf stehende Immobilie befindet sich ca. acht Kilometer nördlich der Duisburger Innenstadt innerhalb von Duisburg-Beeck. Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 42 verfügt der Stadtteil über eine schnelle Anbindung an das Autobahnnetzwerk. Eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist ebenfalls gegeben. Sowohl Bus-, als auch Straßenbahnhaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Duisburg erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei.
Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.