Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien kaufen > Kaiserslautern (Kreis)
PROVISIONSFREI - Wohn- und Geschäftshaus
Preis: € 295.000,00
Immobilientyp: Hotel/Gastronomie
Kostenübersicht
Preis: € 295.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Hotel/Gastronomie
Grundstück: ca. 268 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1988
Objektbeschreibung
Neueres Wohn-/Geschäftshaus, welches in der Fußgängerzone von Enkenbach-Alsenborn steht. Im Erdgeschoß befindet sich eine Gaststätte mit Terrassenbereich. Öffentliche Stellplätze sind direkt gegenüber oder hinter dem Anwesen zu finden. Im Obergeschoss sind zwei Wohnungen, im Dachgeschoss befindet sich ein Apartment. Alles 3 Wohnungen sind mit einem neuen Bad ausgestattet. Und auch die Gewerberäume wurden neu renoviert und mit einem neuen Bad ausgestattet. Die Dachwohnung wird momentan nicht vermietet.
Energieausweis in Bearbeitung.
Ausstattungsbeschreibung
Aufteilung:
EG- Aufteilung Lokal inkl. Küche mit Biergarten und Innenhof
OG-Aufteilung: 2 Wohnungen mit 50 m² + 70 m²
DG-Aufteilung: Appartment mit 40 m²
Lage
Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn an.
Der Ort ist über die A 6 (SaarbrückenMannheim) an das überregionale Straßennetz - von Frankreich bis Tschechien - angeschlossen. Er hat einen Bahnhof an der Alsenztalbahn, von dem eine Zweigstrecke nach Kaiserslautern führt. Außerdem wird die Gemeinde an Wochenenden und Feiertagen vom Nachtbus Kaiserslautern bedient.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Gesamtfläche: 270,00 m², vermietbare Fläche: 160,00 m²