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*PROVISIONSFREI IM ALLEINAUFTRAG* PRODUKTIONSHALLEN MIT SCHWERLASTKRÄNEN UND VERWALTUNGSGEBÄUDE
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kranbahn
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektbeschreibung
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen zwischen 1950 und 1988 stetig erweiterten Standort. Die Zufahrt auf das Areal ist über ein elektrisches Tor gesichert. Die Fertigungs-/Lagerhallen teilen sich auf 4 unmittelbar miteinander verbundene Gebäudeteile auf. Das Verwaltungsgebäude befindet sich vorgelagert im Bereich der Zufahrt.
Die Liegenschaft soll im Ist-Zustand mit einem Rückmietvertrag von bis zu 24 Monaten verkauft werden. Eine geringere Rückmietzeit ist ggf. möglich.
Ausstattungsbeschreibung
Fertigungs-/Lagerflächen:
- ebenerdige Tore (teilweise Durchfahrt möglich)
- schwerlastgeeigneter Boden
- Gasdunkelstrahlerheizung
- diverse Schwerlastkräne
- hoher Tageslichteinfall durch Fensterbänder
- Neonröhrenbeleuchtung
- Starkstromanschlüsse
Büro-/Sozialflächen:
- Rasterleuchten
- Fensterbankkabelkanäle
- Teppichboden
- außen-/innenliegender Sonnenschutz
Lage
Oberhausen liegt in zentraler Lage des Ruhrgebietes und grenzt unmittelbar an die Städte Mülheim a.d. Ruhr, Essen, Bottrop, Dinslaken und Duisburg. Die Liegenschaft befindet sich im Oberhausener Stadtteil Buschhausen. In 5 Fahrminuten erreicht man die Anschlussstelle OB-Buschhausen (BAB46). Von hier aus erreicht man über das Autobahnkreuz OB-West die BAB3. Die Haltestellen des ÖPNV (NE5, SB94, SB97, 935, 955) sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.