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**PROVISIONSFREI** - HOCHMODERNE LOGISTIKFLÄCHEN IM LOGISTIKPARK MÖNCHENGLADBACH 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Ausstattungsbeschreibung
Lager (Neubau):
Hallenhöhe 10,5 m UKB
ebenerdige und Rampenandienung
93 Tore
Überladebrücken, Rolltore, Andockschürzen
ebenerdige Zufahrten
Bodenbelastung 50 kN/m²
ESFR-Sprinkleranlage
Tageslicht durch Lichtbänder
ausreichend Freifläche inkl. Stellplätze
Kameraüberwachung
Zugangskontrolle / Alarmanlage
Werkstattflächen (Bestand):
Kranbahn
5 Stahlfalttore
Übergang zu den Büroflächen
Büroflächen (Bestand/Neubau)
zweigeschossiges Bürogebäude
Obergeschoss durch zwei Treppenhäuser erschlossen
Teppichboden in allen Büroräumen
Kabelschächte und Brüstungskanäle
Teeküchen mit Geschirrspülern
moderne Sanitäranlagen
großzügige Fensterflächen
Pförtnerbereich kann mitgenutzt werden
Ausbau und Ausstattung nach Mieterwunsch
Lage
GI-Gebiet (24-Stunden-Nutzung)
Die BAB-Auffahrt Mönchengladbach-Holt (A61) ist über die Umgehungsstraße B57 genauso wie die BAB-Auffahrt Mönchengladbach-Reydt in wenigen Fahrminuten erreichbar. Von dort gelangt man in südlicher Richtung zum Autobahnkreuz Wanlo (A61/A46) und in nördlicher Richtung zum Autobahnkreuz Mönchengladbach (A61/A52).
Die Städte Düsseldorf und Neuss sowie Krefeld erreicht man in ca. 20 km. Die Anbindung an die Beneluxstaaten ist gegeben.
Haltestellen des ÖPNV befinden sich in der Nähe des Grundstücks. Ein Gleisanschluss ist möglich.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.