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PROVISIONSFREI! Ehemaliges Dienstgebäude in Dillenburg zu vermieten! 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Hotel/Gastronomie
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 4,50
Objektbeschreibung
Das ehemalige Dienstgebäude Dillenburg liegt direkt am Güterbahnhof Dillenburg und verfügt über ein Erdgeschoss mit ca. 167 m² und optional über ein Kellergeschoss mit ca. 124 m². Das Gebäude ist voll erschlossen und zeichnet sich besonders durch die zentrale Lage aus. Neben einer Nutzung für Gastronomie ist ebenso eine Büronutzung denkbar. Der Bezug der Flächen ist ca. 4 Monate nach Abschluss eines Mietvertrages möglich.
Lage
Die Stadt Dillenburg liegt im Dilltal des Lahn-Dill-Kreis in Mittelhessen und ist als Stadt mit einer großen Geschichte, in wunderschöner Lage und voller Möglichkeiten bekannt und beliebt. Eingebettet in eine Vielzahl benachbarter Städte wie Herborn, Wetzlar und Gießen ist Dillenburg zu einer festen Größe der Region geworden. Dillenburg zeichnet sich besonderes durch die historische Altstadt mit vielen Fachwerkhäusern in Verbindung mit bekannten Bauwerken wie dem Wilhelmsturm, der Stadtkirche und dem Dillturm aus. Darüber hinaus ist Dillenburg durch die Mittelgebirgslage ein Knotenpunkt von Wanderwegen und liegt an mehreren Ferienstraßen wie z.B.: die Oranier-Route.
Über die Bundesstraßen 77 und 255, die Autobahn 45 (Richtung Dortmund und Würzburg) sowie die nahe gelegenen Autobahndreiecke Gießener Südkreuz und Gambacher Kreuz ist Dillenburg an das überregionale Fernstraßennetz bestens angebunden. Günstige Verbindungen - auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen auch in das Rhein-Main-Gebiet sowie in das Ruhrgebiet.
Sonstige Angaben
Im Falle einer Vermietung an Vorsteuerabzugsberechtigte verstehen sich o.g. Preise zuzügl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Die Vermietung erfolgt für den Mieter provisionsfrei. Die Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Dieses Exposé ist nur für Sie bestimmt. Bei Weitergabe an unberechtigte Dritte können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
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