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*PROVISIONSFREI* 5.300 m² Lager-und Produktionsfläche + 4.000 m² Freifläche 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kranbahn
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionsfrei
Objektbeschreibung
Zur Vermietung steht eine 5.300 m² Lager-/Produktionsflächen mit einer Hallenhöhen von ca. 10m.
Bei Bedarf kann Lagertechnik sowie Personal zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin besteht auf dem Gelände die Möglichkeit, des Wasseranschlusses (Main) durch eine Verlademöglichkeit am Firmengelände sowie ein Gleisanschluss mit drei aktiven Gleisen und 300 m Stellposition zur Be- und Entladung.
Davon 140 m unter 3 Freikranbahnen.
Das Gesamtvolumen beträgt 20-25 Waggons.
Ausstattungsbeschreibung
Andienung (9) ebenerdig & Rampe
Rampenandienung2
Ebenerdige Tore 7 (6,00 x 4,40)
Hallenhöhe in m 10,00
Sprinkleranlage Ja
Fensterbänder Ja
Starkstrom Ja
Freitragend Ja
Kranbahn Ja, 8t Kranbahnanlage
Strom Ja
Sprinkler Ja
Heizung Ja
Sanitärfläche Ja
Büro- und Sozialflächen Ja
Anliegeplatz Binnenschiffe Ja
Gleissanschluss Ja
Lage
Die Liegenschaft befindet sich süd/westlich von Frankfurt am Main, im Industriegebiet "Flörsheim-West".
Der Standort verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung an das gesamte Rhein-Main-Gebiet.
Die Entfernung zur BAB A 3 "AS Raunheim" beträgt ca. 6 km, zum "Mönch-hofdreieck" A 67 / A 3 ca. 10 km und zu5m Flughafen Frankfurt am Main ca. 15 km.
Öffentliche Verkehrsanbindung wie Bus und Bahnverkehr befinden sich vor Ort (S 1 Haltestelle "Flörsheim").
Sonstige Angaben
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Immobilienbereich und bieten Lager- und Produktionsflächen, Grundstücke sowie Umschlagslager, Kühllagerflächen, Hochregallager, Büro- und Serviceflächen usw. zur Miete bzw. zum Kauf an.
Bei Fragen und für Besichtigungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Enrico Casanova-Bosesky
projecta GmbH, Cronstettenstraße 46-48, 60322 Frankfurt. [email protected], (069) 955 11 00 Mobil 015151016422
Energieausweisung:
Am 01. Mai 2014 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Ergieeinsparverordnung (EnEv 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16a EnEv ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. in die Immobilieninserate aufzunehmen.
Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen eingesehen werden.