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PROVISIONSFREI 1.154 m² Lagerflächen (teilbar ab 550m²) Frankfurt Ost *zu vermieten* 0151 510 16 422
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionsfrei
Objektbeschreibung
Hierbei handelt es sich um ein Gewerbegrundstück, welches mit insgesamt fünf Gebäudekörpern bebaut ist.
Lagerfläche 1: Ca. 1.154 m²
Lagerfläche 2: Ca. 910 m²
Lagerfläche 3: Ca. 552 m²
Lagerfläche 4: Ca. 2.433 m²
Bürofläche: Ca. 240 m²
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Ca. 5.289 m²
Ausstattungsbeschreibung
Anmietung der Lagerflächen ab 500,00 m²
Andienung Rampen/ebenerdige Rolltore
Deckenhöhen ca. 4,80 m UKB - 8,00 m
Bodenbelastung hochbelastbare Betonböden (ca. 5t/qm)
Heizung Gebläseheizung
Starkstromanschlüsse Ja
Beleuchtung Ja
Fenster Ja
Fensterbänder Ja
Sozialräume Ja
Sanitärräume Ja
Büroflächen Ja
Ausstattung Büroflächen modern
Lichtkuppeln Ja
Die Andienung erfolgt ebenerdig über Rolltore und auf Rampenniveau.
Letzte Modernisierung: 2013
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Frankfurter Osten, im Industrie- und Gewerbegebiet 'Fechenheim' mit guter Verkehrsanbindung zur Frankfurter Innenstadt, ca. 5-10 Autominuten. Der Standort verfügt über eine sehr gute Anbindung an die A 661 'As. Frankfurt-Hanauer Landstraße' ca. 500-1000 m und zum 'Offenbacher Kreuz' A3/A661 ca. 8 km.
Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt über eine ausgebaute Busverbindung und der ca. 2-3 km entfernten S-Bahnstation 'Frankfurt-Ost'.
Sonstige Angaben
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Immobilienbereich und bieten Lager- und Produktionsflächen, Grundstücke sowie Umschlagslager, Kühllagerflächen, Hochregallager, Büro- und Serviceflächen usw. zur Miete bzw. zum Kauf an.
Bei Fragen und für Besichtigungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Enrico Casanova-Bosesky, projecta GmbH, Cronstettenstraße 46-48, 60322 Frankfurt.
(069) 955 11 00 oder Mobil 0151 510 16 422
Energieausweisung:
Am 01. Mai 2014 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Ergieeinsparverordnung (EnEv 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16a EnEv ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. in die Immobilieninserate aufzunehmen.
Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen eingesehen werden.