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Projektierte DHH mit unverbaubarem Blick in Südlage von Erlenbach 1
Kaufpreis: € 290.000,00
Wohnfläche: ca. 150 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 260 m²
Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 290.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 150 m²
Grundstück: ca. 260 m²
Zimmer: 5
Objektbeschreibung
Auf einem Südhang-Grundstück mit unverbaubarem Blick, errichten wir Ihre modern gestaltete Doppelhaushälfte. Die Wohnfläche beträgt über 150 m² Wohnfläche, verteilt auf 5 ZKB mit Duschbad, Gäste-WC, großer Terrasse und einer zusätzlichen Dachterrasse. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Stellplatz/Carport oder Garage errichten zu lassen. In der Ausstattung nehmen wir selbstverständlich gerne Ihre ganz individuellen Wünsche mit auf. Das Areal, ein 260 qm großes Eigentumsgrundstück, verspricht nicht nur Sonne pur, sondern auch einen wunderbaren Blick auf die gesamte Umgebung. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und rufen Sie uns sofort an. Wir vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin vor Ort für Sie.
Ausstattungsbeschreibung
+ Grundriss noch variabel
+ Garage/Stellplatz/Carport nach Wunsch
Lage
Erlenbach ist ein Stadtteil von Kaiserslautern. Er liegt erhöht im Norden der Stadt und grenzt an die Stadt Otterberg. Durch seine Stadtrandlage, umgeben von vielen Wäldern, genießt er einen hohen Freizeitwert in ruhiger Wohnlage. Dennoch ist die Stadtmitte in ca. 5 Minuten mit dem PKW zu erreichen oder aber mit den Stadtbussen, die tagsüber im Halbstunden-Takt verkehren. Die Bushaltestelle liegt in ca. 200 m Entfernung. Ebenso der Kindergarten.
Vielfältige Aktivitäten können in folgenden Vereinen unternommen werden: Fußballverein, Turnverein, Pfälzerwald Verein, Gesangverein, Musikverein, Ökumenischer Frauenkreis und Tennisclub. Der Tennisplatz ist in unmittelbarer Nähe.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Stichworte:
Anzahl der Badezimmer: 2