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PRODUKTIONS- UND LAGERHALLEN MIT VERWALTUNGSTRAKT
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Energie & Baujahr
Baujahr: 1963
Objektbeschreibung
Das derzeit von einem Möbelfabrikationsunternehmen genutzte Gewerbegrundstück ist mit in mehreren Bauabschnitten erstellten ein- bis viergeschossigen Gebäudeteilen bebaut, die aneinander gebaut bzw. mit Brücken verbunden sind.
Ausstattungsbeschreibung
-4 Lastenaufzüge
-Bodenbelastung zwischen 0,8 - 2,5 t/m²
-6 Rampentore
-Gasbläseheizung (Öl, Späne)
Gebäude 1, 2, 4:
- Außenrampe an der Ostseite
Eine Umfahrt und Andienung in beide Richtungen (auch mit LKW) ist beim Hauptgebäude Industriestraße 8 möglich. Die Industriestaße 4 ist ebenfalls an einer Hauptfront von 2 Seiten aus mit LKW anzufahren.
Büroflächen sind ebenfalls vorhanden.
Lage
Wichtiger Standortfaktor ist die zentrale Lage von Wermelskirchen in Deutschland und Europa. Wermelskirchen ist eines von drei Mittelzentren im Rheinisch-Bergischen-Kreis (NRW) und liegt ca. 30 km nordöstlich von Köln in unmittelbarer Nähe zum Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen. Durch die Nähe der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf ist eine gute internationale Anbindung gewährleistet. Die unmittelbare Lage an der BAB 1 bietet eine hervorragende Verkehrsanbindung an das Fernstraßennetz sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch mit der BAB 3 in West-Ost-Richtung.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeioge lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.