Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Hamburg
**Produktions- und Lagerfläche in HH-Poppenbüttel** 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Objektbeschreibung
Das mit roten Backsteinen verklinkerte Objekt befindet sich im Gewerbegebiet Hamburg-Poppenbüttel. Die in Massivbauweise errichtete Halle wird ebenerdig angedient und verfügt über eine Deckenhöhe von ca. 2,70 m UKB.. Durch eine großzügige Fensterfront wird die Fläche mit ausreichend Tageslicht versorgt. Des Weiteren verfügt das Objekt über direkt angrenzende Büro- und Sozialflächen mit eingebauter Pantryküche. Bei Bedarf können zusätzliche Büroflächen im 1. Obergeschoss angemietet werden.
Ausstattungsbeschreibung
- Ebenerdige Andienung
- Beheizt (Gas)
- 3 Stellplätze verfügbar
- Dusche vorhanden
- Weitere Büroflächen im 1. Obergeschoss verfügbar
Die Andienung erfolgt übe rein ebenerdiges Rolltor.
Lage
Das Objekt liegt im Gewerbegebiet "Poppenbütteler Bogen", einem gepflegten Gewerbegebiet zentral im nordwestlichen Hamburger Stadtteil Poppenbüttel. Ebenfalls in der Nähe gelegen ist das Alstertal Einkaufszentrum (AEZ) mit vielen attraktiven Einkaufsmöglichkeiten.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
********************************************************************
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.