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Produktions-/ Logistikhalle in verkehrsgünstiger Lage - Fürstenwalde/Spree 1
Preis: € 3.050.000,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Nutzfläche: ca. 7460 m²
Stellplätze
Kostenübersicht
Preis: € 3.050.000,00
Käuferprovision: Die Courtage beträgt 5,95% des Kaufpreises inkl. 19% MwSt.
Objektdaten Halle/ Produktionsfläche
Grundstück: ca. 42243 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2016
Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit drei in Sanierung befindliche Hallen. Es handelt sich um bauleittypische und nutzungsbezogene Baukonstruktionen. Käufer haben zum aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich die Möglichkeit den Umfang der Arbeiten zu bestimmen und ggf. Änderungen am Projekt vorzunehmen. Insofern ist z.B. das Abteilen der Gebäude in Lagerfläche, Bürofläche und/oder Ausstellungsraum variabel möglich. Die aktuelle Planung sieht zwei elektrische Rolltore vor.
Zwei Hallengebäude haben insgesamt eine Flächengröße von ca. 3.280 m². Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Haupthalle ca. 1.750 m² - Hallenhöhe von ca. 6 m
Nebenhalle ca. 1.000 m² - Hallenhöhe von ca. 4,5 m
Keller ca. 530 m²
Eine zusätzliche Halle bietet eine Fläche von ca. 900 m² bei einer Hallenhöhe von ca. 4,5 m.
In allen Objekten befinden sind Industrieböden und sind somit für hohe Lasten ausgelegt. Ferner verfügt die Liegenschaft über diverse Stellplätze.
Lage
Das Objekt liegt verkehrsgünstig im Gewerbegebiet Steinhöfeler Chaussee. Die B168 befindet ich sich in unmittelbarer Umgebung. Die Autobahnanschlussstelle der A 12 befindet sich in ca. 4 km Entferung und ist in wenigen Autominuten erreichbar. Über die A 12 gelangt man auf den Berliner Ring als auch nach Berlin als auch Hamburg oder Frankfurt Oder. Bis zur polnischen Grenze Slubice/Swiecko sind es 20 km.
Sonstige Angaben
Weitere Einzelheiten zum Standard sowie der Ausstattung zeigen wir Ihnen gerne bei einer Innenbesichtigung.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen.
Energieausweis:
Am 01. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber
bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus
dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Für die Exposés, die noch keine energetischen Kennwerte enthalten, wurden diese Nachweise von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und/oder befinden sich noch in der Erstellung.
Mit weiteren Angaben sowie zu einer gemeinsamen Besichtigung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.