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Preiswertes Wohnungserbbaurecht (!) in der Breslauer Straße 4 in 37603 Holzminden
Kaufpreis: € 27.000,00
Wohnfläche: ca. 56.6 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 27.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 56.6 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1956
Heizungsart: Etage
Objektbeschreibung
Bei dem Liegenschaftsangebot handelt es sich um den im Wohnungserbbaugrundbuch von Holzminden Blatt 10486 eingetragenen 124/1.000 Anteil an den Erbbaurechten, eingetragen auf den im Grundbuch von Holzminden Blatt 8020 unter den lfd. Nrn. 200 bis 203 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten und mit einem Mehrfamilienhaus (Breslauer Straße 2 - 4 in 37603 Holzminden) bebauten Grundstücken (Gemarkung Holzminden, Flur 20, Flurstücke 174/6, 174/7, 173/11 und 173/12) verbunden mit dem Sondereigentum an der leer stehenden Wohnung im Erdgeschoss rechts im Gebäude Breslauer Straße 4.
Eingetragener Eigentümer der mit dem Wohnungserbbaurecht belasteten Grundstücke und damit Vertragspartner hinsichtlich des Erbbaurechts (zurzeit insbesondere als Empfänger des Erbbauzinses) ist die Stadt Holzminden.
Der Erbbauzins beträgt für das gesamte Mehrfamilienhaus (Breslauer Straße 2 und 4) jährlich 1.172,46 €. Der Anteil für das hier in Rede stehende Wohnungserbbaurecht beläuft sich auf jährlich 145,39 €, wobei dieser Betrag bereits in dem monatlich an die Hausverwaltung (Bausie, Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft für den Landkreis Holzminden mbH) zu zahlenden Hausgeld in Höhe von 88,63 € (zzgl. 11,37 € Rücklage) enthalten ist (vgl. dazu anl. Wirtschaftsplan 2016).
Auf Anfrage können gerne die hier vorliegenden weiteren Unterlagen (Teilungserklärung, Wirtschaftspläne, Rücklagenübersicht, Beschluss-Sammlung und das Ergebnisprotokoll der Wohnungseigentümerversammlung 2016) per E-Mail oder Post übersandt werden.
Das hier veröffentlichte Liegenschaftsangebot ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine solche Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Das gemäß Bauakte ca. im Jahr 1956 errichtete zweigeschossige und teilunterkellerte freistehende Mehrfamilienhaus verfügt über ein nicht ausgebautes Dachgeschoss (Trockenboden, Abstellräume), ein Kellergeschoss und über zwei separate Hauseingänge (Breslauer Straße 2 und 4).
Über die beiden Hauseingänge können jeweils vier Wohnungen erschlossen werden, wobei die vier Wohnungen in der Breslauer Straße 2 alle bewohnt sind und die vier Wohnungen in der Breslauer Straße 4 leer stehen.
Nach Auskunft der Hausverwaltung soll es innerhalb der Eigentümergemeinschaft Verstimmungen geben.
Die Wohnung in der Breslauer Straße 4 (EG rechts) verfügt über insgesamt ca. 56,6 qm Wohnfläche und hat folgende Räume und Flächen: 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Flur, 1 Bad, 1 Terrasse.
Im Einzelnen stellen sich die Räume und Flächen wie folgt dar:
Wohn- und Esszimmer rd. 26 qm,
Schlafzimmer rd. 11 qm,
Küche rd. 7 qm,
Flur rd. 4 qm,
Bad rd. 4 qm,
Terrasse.
Die Wohnung ist voll möbliert und auch der gesamte Hausstand des ehemaligen Eigentümers ist noch vorhanden und wird mitveräußert.
Die Sondernutzung eines Kellerraumes ist ebenso wie die Sondernutzung der Terrasse gemäß Teilungserklärung nicht zugesichert. Der Verwalter hat dazu erklärt, dass sich die Eigentümergemeinschaft lediglich mündlich über die Aufteilung des Gartens geeinigt hat.
Laut Bauzeichung bestand das jetzige Wohn- und Esszimmer der Wohnung ursprünglich aus zwei Räumen; die entsprechende Trennwand wurde durch den ehemaligen Eigentümer offensichtlich entfernt.
Die Gesamtanlage befindet sich insgesamt in einem dem Baujahr entsprechenden Zustand. Das äußere Erscheinungsbild der Anlage wirkt etwas vernachlässigt.
Die vorhandene Instandhaltungsrücklage beläuft sich auf 13.156,85 € (Stand: 23.06.2016, nur Breslauer Straße 4); dem Liegenschaftsangebot sind dementsprechend rd. 3.262 € zuzurechnen.
Nach hiesigen Informationen ist der ehemalige Eigentümer in der Wohnung verstorben.
Die Feststellungen über den Zustand der Liegenschaft beruhen auf Inaugenscheinnahme, eingehende Untersuchungen auf versteckte Baumängel bzw. Bauschäden, auf Verwendung gesundheitsschädigender Baumaterialien sowie eingehende Bodenuntersuchungen auf Kontamination wurden nicht durchgeführt.
Eine Funktionsprüfung der technischen Einrichtungen (Heizung, Wasser, Elektro etc.) oder sonstigen Einrichtungen wurde nicht vorgenommen.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in der ca. 18.000 Einwohner zählenden niedersächsischen Stadt Holzminden. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 2 km, öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar.
Sonstige Angaben
Mitverkauft werden das im Objekt befindliche Mobiliar, der Hausrat und alle auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen