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Preis- und Verkehrsgünstig! Büroeinheiten in zentraler Lage
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 1800 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: siehe SonstigesMiete (netto), monatl. je m²: € 6,90
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 1800 m²
Objektbeschreibung
Unser komplettes Immobilienangebot finden sie auf unserer Homepage www.machatschke.de
Größen:
Erdgeschoss: ca. 160 m²; 35,80 m² (Serverraum)
1. Obergeschoss: ca. 504 m² (+EG); 296 m² (+EG); 149 m²; 91 m²
2. Obergeschoss: ca. 328 m²
Dachgeschoss: ca. 295 m²; ca. 380 m²
Kellergeschoss: ca. 30 m² (Lager)
Mietpreise:
Büroflächen:
ca. € 6,90/m² zzgl. Nebenkosten und MwSt., vorbehaltlich Mietersonderwünschen
Stellplätze:
auf Anfrage zzgl. MwSt.
Ausstattungsbeschreibung
· Kabelkanalleisten bzw. EDV-Anschlüsse
· Teeküche
· Aufzüge
· teilweise abgehängte Decken
Lage
· zentrale und verkehrsgünstige Lage unweit der Fürther Innenstadt
· der Hauptbahnhof, sowie öffentliche Verkehrsmittel sind in nur wenigen Minuten
fußläufig erreichbar
· für die Anfahrt mit dem PKW stehen Parkplätze im Innenhof und öffentliche
Parkplätze zur Verfügung
Sonstige Angaben
Provision:
Jeweils zzgl. Nachweis-Provision: bei Miete 3,57 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. für den Mieter bei einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren, bei längerer Vertragslaufzeit, einschließlich Option, 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus der 10-Jahres-Miete. Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleibt vorbehalten!
Die Weitergabe des Angebotes an Dritte ist provisionspflichtig. Alle Angaben, insbesondere Maßzahlen wie Flächenangaben, Mieteingänge etc., stammen vom Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Gewähr.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über das vollständig ausgefüllte Kontaktformular oder rufen uns unter der Telefonnummer 0911/230917-0 an.
Energieausweis:
Zum Zeitpunkt der Aufgabe dieser Immobilienanzeige lag der Energieausweis nach EnEV noch nicht vor. Der Verkäufer/Vermieter/Verpächter/Leasinggeber hat diesen Energieausweis aber spätestens bei der Besichtigung im Original, oder in Kopie vorzulegen, oder seiner Vorlagepflicht durch einen deutlich sichtbaren Aushang, oder Auslegen während der Besichtigung nachzukommen und nach Abschluß eines Kauf-oder Mietvertrages zu übergeben (siehe hierzu §16 EnEV 2014).