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Praxisräume in zentraler Lage Mannheims
Kaltmiete: € 1.152,96
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 145 m²
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 1.152,96
Mieterprovision: 2,38-fache d. Nettokaltmiete inkl. d. gesetzl. gültigen MwSt
Miete (netto), monatl. je m²: € 7,95
Nebenkosten: € 410,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 145 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1983
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Endenergieverbrauchs-kennwert: 112.00 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Objektbeschreibung
Die großzügig geschnittenen, klimatisierten ca. 145 m² großen Behandlungsräume befinden sich im 4. OG eines Mehrparteienhauses, Nähe Hauptbahnhof. Die momentan als Zahnarztpraxis genutzten 6 Praxisräume sind insgesamt gepflegt, würden jedoch mit einem überschaubaren Modernisierungsaufwand deutlich aufgewertet.
Ausstattungsbeschreibung
Fliesen/teilweise Teppichboden.
Holzfenster erneuert. (2015)
kleine Lagermöglichkeit (Speicher)
Aufzug erneuert. (2014)
Parkmöglichkeiten: 4 Stellplätze in der Tiefgarage (Doppelparker)
Maklertipp: Patienten parken bequem im Parkhaus P3 (ca. 130 m entfernt)
Lage
Die Quadrate- und Universitätsstadt Mannheim ist die drittgrößte Stadt (< 310.000 Einwohner) des Landes Baden-Württemberg und bildet das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Eingangsbereich mit Anmeldung
3 Behandlungszimmer
1 Röntgenraum
1 Wartezimmer
1 Personalraum
2 getrennte WCs
Courtagepassus:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage in Höhe der 2,38-fachen vereinbarten Nettokaltmiete (bei Staffelmiete bezogen auf die Durchschnittsnettokaltmiete der Vertragslaufzeit) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig. Heinrich Abendschein e.K und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).