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Platz für 1, 2, 3, 4, 5, oder 6
Preis: € 400.000,00
Grundstücksfläche: ca. 5910 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 400.000,00
Käuferprovision: siehe Sonstiges
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 5910 m²
Objektbeschreibung
Dieses fast 6.000 m² große Grundstück, in leichter Hanglage, befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet im Westen von Neuhof a.d.Zenn. Der Bebauungsplan sieht Einzelhäuser bis hin zur 3-geschossigen Bauweise vor. Die Dachneigung sollte bei der Variante Erd- und Dachgeschoss 50-55° und bei der 2 bis 3-geschossigen Bebauung 25-30° sein. 40% der Grundfläche kann bebaut werden. Die Geschossflächenzahl liegt bei 0,9. Auf dem Grundstück befindet sich ein vermietetes EFH aus dem Baujahr 1964. Überzeugen Sie sich selbst von dieser einzigartigen Gelegenheit.
Lage
Neuhof an der Zenn mit seinen ca. 2000 Einwohnern ist ein Markt im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windheim in Mittelfranken. Nachbargemeinden sind Markt Erlbach, Wilhermsdorf, Dietenhofen, Rügland und Trautskirchen. Die Natur lädt hier zum Fahrradfahren, Spazierengehen und zu sonstigen Freizeitaktivitäten ein. Bäcker, Metzger, Banken und Lebensmittelgeschäfte sowie Gastronomien decken den täglichen Bedarf ab. Kindergärten sowie auch die Grund- und Mittelschule sind in Neuhof a. d. Zenn direkt vorhanden. Weiterführende Schulen können in Neustadt an der Aisch oder Ansbach besucht werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EV Casa GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.