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Paradies für Handwerker ! Sanierungsbedürftiges EFH auf Traumgrundstück
Kaufpreis: € 199.000,00
Wohnfläche: ca. 85 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 3611 m²
Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 199.000,00
Käuferprovision: 6.25 % inkl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 85 m²
Grundstück: ca. 3611 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1965
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Dieses 3611 m² große Grundstück besteht aus ca . 1400 m² Bauland und ca. 2200 m² Grünland.
Auf dem Grundstück befindet sich ein kernsanierungsbedürftiges Einfamilienhaus sowie eine Doppelgarage und 3 kleine leerstehende Hühnerställe.
Das Einfamilienhaus ist ein Bungalow, welcher 1965 in Massivbauweise errichtet und weiß verklinkert wurde. Der Bungalow bietet ca. 85 m², welche sich auf 3 Zimmer, Küche, Bad und Flur verteilen.
Die Fenster sind Holzrahmenfenster aus 1965.
Das Dach ist ein Walmdach und ist mit Betonpfannen eingedeckt.
Beheizt wird die Immobilie mit einer funktionsfähigen Ölheizungsanlage von Buderus.
Ein Gasanschluss ist vorhanden.
Lage
Diese Immobilie liegt im Ortsteil Holtorfsloh der Gemeinde Seevetal.
Idyllisch am Rande Holtorfslohs gelegen mit einen einmaligen Blick über weite Felder besticht dieses Grundstück mit seiner schönen Lage.
Holtorfsloh ist eine kleine Ortschaft mit unter 300 Einwohnern, verfügt jedoch über eine gute Struktur.
Der Autobahnanschluss zur A7 ist in 2 Minuten zu erreichen.
Einkaufsmöglichkeiten bieten sich in einem nahe gelegenen Edeka-Markt sowie in mehreren
Einzelhandelsgeschäften. Desweiteren befinden sich Ärzte eine Poststelle und eine Tankstelle in der nahen Umgebung.
Weiterführende Schulen befinden sich in den benachbarten Orten Maschen und Hittfeld, welche duch den HVV (Hamburger Verkehrsverbund) duch Busse erreichbar sind.
Über die Autobahn A7 gelangen Sie innerhalb von 25 Minuten Fahrtzeit in die Hamburger Innenstadt sowie den Hamburger Hauptbahnhof.
Sonstige Angaben
Die Bebaubarkeit des Grundstücks ergibt auf der Grundlage des Baugesetzbuches.
Für dieses Grundstück kommt sowohl der §34 Bebauung im Innenbereich, als auch §35 Bebauung im Außenbereich zum Tragen.
Der Bereich des Wohnhauses gehört zum Innenbereich. Dies bedeutet, dass eine Erweiterung des Gebäudes oder auch ein Ersatzbau möglich ist, entscheidend ist jedoch, dass sich die Bausubstanz in Größe und Höhe in die Umgebung einfügt, sich also ähnlichen Gebäuden, welche sich bereits vor Ort befinden anpasst. Ein zweites Gebäude ist nicht möglich, da hierdurch eine zweite Reihe entstehen würde, die sich bisher auf dieser Seite der Straße nicht widerfindet. Jenseits der nordöstlichen Hauswand beginnt der Außenbereich. Hier sind neue Gebäude nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Ein wichtiger öffentlicher Belang ist die Darstellung im Flächennutzungsplan. Dieser stellt hier eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Damit ist eine Bebauung kurz gefasst außerhalb der Privilegierung von landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen