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Optimal gelegenes Gewerbegrundstück am Ortseingang - auch für Ein- oder Mehrfamilienhäuser
Preis: € 200.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1369 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 200.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1369 m²
Objektbeschreibung
Interessantes Grundstück am Ortsrand von Obermoschel gelegen. Ob Sie nun das vorhandene, derzeit gewerblich genutzte Anwesen weiterhin als Gewerbeobjekt nutzen, oder ob Sie das gesamte Grundstück neu bebauen, bleibt ganz Ihren Wünschen und Vorstellungen überlassen. Fest steht, dass Sie in einer attraktiven Lage ein 1369 qm großes Grundstück zu einem sehr interessanten Preis erwerben werden. Das Areal ist komplett eingzäunt, und derzeit mit einer Halle und einem kleinen Bürogebäude bebaut.
Ausstattungsbeschreibung
Komplett eingezäunt, derzeit bebaut mit 1 Halle und kleinem Büroanbau (insgesamt 120 m²), mit Ölzentralheizung, Holzfenster
Lage
Obermoschel - Das Tor zur Nordpfalz.
Die kleinste Stadt der Pfalz liegt im Donnersberggebiet und gehört zur Verbandsgemeinde Alsenz. Bahnanschluss in Alsenz, Überregionale Verkehrsanbindung über die B420, B48, L379, Autobahnanschluss zur A61 in 18 km Entfernung. Sehr gute Infrastruktur, Kindergarten und Grundschule direkt im Ort.
Interessante Fördermöglichkeiten für den Erwerb von Gebäuden und zur Modernisierung von Gebäuden über spezielle Förderprogramme (Historische Stadtkerne, Städtebauförderung) sind möglich (bis zu 25 % Zuschuss).
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor oder bei einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.