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Oase der Ruhe - Eigentumswohnung mit Aufzug in Oberhausen-Stadtmitte 1
Kaufpreis: € 120.000,00
Wohnfläche: ca. 84 m²
Zimmer: 2
Lift
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 120.000,00
Käuferprovision: 4,76% inkl. MwSt.
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 84 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1984
Renovierungsjahr: 1983
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Endenergieverbrauchs-kennwert: 90.00 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Objektbeschreibung
Die Eigentümergemeinschaft besteht aus 23 Wohnungen in 2 Häusern mit den entsprechenden Garagen auf dem Garagenhof und Grünanlage. Die Wohnung im 1. Obergeschoss erreichen Sie mit dem Aufzug, die Aufteilung ist großzügig. Vom Flur gelangt man in das Gäste-WC, in das großzügige Wohnzimmer mit Essbereich und Ausgang zu der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse. Der Schlafbereich mit separater Ankleide und Bad ensuite mit Badewanne und Dusche runden das Angebot ab. Im Untergeschoss ist der Abstellkeller, die Wachküche und die Gaszentralheizung. Eine Garage befindet sich auf dem Garagenhof hinter dem Haus.
Ausstattungsbeschreibung
Das Haus und die Wohnung sind sehr gepflegt, Klinkerfassade, Kunststoff-ISO-Fenster, Oberböden mit Parkett usw. Die Bäder sind gepflegt und mit braunbeigen Fliesen versehen. Das Hausgeld beträgt monatlich 211,00 EUR.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist einen Kennwert von 90 kWh/(m²*a) mit Warmwasserverbrauches aus. Der Energieträger ist Fernwärme, das Baujahr des Hauses ist 1984, das der Heizungsanlage ebenfalls.
Lage
Die sehr gepflegte Immobilie befindet sich in ruhiger und doch zentraler Lage von Oberhausen. Sowohl die Innenstadt als auch das CENTRO sind in wenigen Minuten zu erreichen, die Verkehrsanbindung an die B231 und die A42 ist gut.
Sonstige Angaben
Provision:
Der Käufer ist verpflichtet, dem Makler auf Rechnung eine Provision in Höhe von 4,76% des Gesamtpreises inklusive Umsatzsteuer zu bezahlen, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist. Die Verpflichtung zur Provisionszahlung durch den Käufer besteht unbeschadet der mit der Verkäuferseite vereinbarten Provisionszahlung.