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Niesendorf - Das Projekt ist schon genehmigt! 2
Preis: € 35.000,00
Grundstücksfläche: ca. 2871 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 35.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2871 m²
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück liegt im westlichen Teil des Ortes, an einer sehr ruhigen Ortsstraße. Bis zum Badesee, dem Waldbad Niesendorf, sind es gerade einmal 300 m. Für die Errichtung eines Einfamilienhauses und des massiven Nebengebäudes liegt ein positiver Vorentscheid des Landkreises Bautzen vor.
Lage
Der kleine Ort Niesendorf gehört seit dem Jahr 1936 zur 2 km südwestlich gelegenen Gemeinde Königswartha. Bis zur Kreisstadt Bautzen und der Anbindung an die Bundesautobahn 4 sind es ca. 13 km. Östlich des Ortes verläuft die Bundesstraße 96 und fließt das Schwarzwasser. Bekannt ist der Ort durch das Waldbad Niesendorf, mit seinem Campingplatz und der Ferienhaussiedlung. Flaches, waldreiches Heideland und eine Vielzahl von Teichen prägen das Bild der Umgebung. Niesendorf wird durch die stillgelegte Bahnstrecke Bautzen- Hoyerswerda geteilt. Der westliche Teil, an einer Durchgangsstraße gelegen, wird als Bauernweiler bezeichnet.
Sonstige Angaben
Courtage:
2.975 EUR inkl. MwSt. vom Käufer
Grundstück:
Das große Naturgrundstück ist fast rechteckig geschnitten und besteht aus zwei Flurstücken. Es liegt im Außenbereich der Gemeinde Königswartha und im Geltungsbereich eines bestehenden Flächennutzungsplanes. Die Medien Wasser, Strom und Telefon liegen am Grundstück bzw. unmittelbarer Nähe, an. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch eine, vom Käufer, auf dem Grundstück zu errichtende, vollbiologische Kläranlage.
Bauweise:
Der Vorbescheid bezieht sich auf die Errichtung eines Wohnhauses (1,5 Geschosse, Abmessungen 12,5 m x 9,6 m, auf Bodenplatte und einer Firsthöhe von 8,6 m) und ein Nebengebäude (1 Geschoss, Abmessungen 12,0 m x 5,0 m, ohne Keller, massiv mit Dachstuhl und einer Höhe von 5,5 m).
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.