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*Neuer Preis* Renditestarke Eigentumswohnung in Neuseddin
Kaufpreis: € 65.000,00
Wohnfläche: ca. 74 m²
Zimmer: 3
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 65.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 74 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1995
Objektbeschreibung
Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um eine vermietete Erdgeschosswohnung in einer 1995 errichteten Wohnanlage und ist Bestandteil der Waldsiedlung Seddiner See. Die Wohnfläche beträgt ca. 74 m² und verteilt sich auf drei Zimmer, Diele, Bad, Küche und zwei Balkone. Weiterhin ist der Wohnung ein Kellerraum zugeordnet. Ein separater KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage rundet das Bild dieser Immobilie ab. Für den Grund- und Boden ist ein Erbbaurechtvertrag mit der Gemeinde über 99 Jahre abgeschlossen. Hier sind für die Wohnung 108,31 € und den Stellplatz 15,83 € jährlich zu entrichten. Diese Zahlungen sind bereits im Wohngeld enthalten.
Lage
Die Immobilie befindet sich im Ortsteil Neuseddin der Gemeinde Seddiner See im südwestlichen Teil des Landes Brandenburg. Die Gemeinde ist ca.15 km von Potsdam und ca. 20 km von Berlin entfernt. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die abwechslungsreiche Landschaft mit zahlreichen Waldgebieten und die Nähe zu dem großen und kleinen Seddiner See bieten für Erholungssuchende und Anwohner diverse Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Alle wichtigen Einrichtungen der Infrastruktur befinden sich innerhalb der Gemeinde.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten.
Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 89.000 €. Ein Erwerb ist im Versteigerungsverfahren vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 65.000 € provisionsfrei möglich.
Für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerung stehe ich Ihnen telefonisch unter 03329-690 28 14 jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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