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Neubau von Hallen- und Büroflächen im GIP- Park Köln-Porz II
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektbeschreibung
Bei den hier angebotenen Flächen handelt es sich um projektierte Lager- und Büroflächen, die innerhalb von 6-8 Monaten nach Mietvertragsunterzeichnung bezogen werden können. Bei dem Bau der Immobilie, können die Wünsche des Mieters, bezüglich der Ausstattung berücksichtigt werden.
Ausstattungsbeschreibung
- Hallenhöhe ca. 10 m UKB
- die Andienung erfolgt über 13 Rampen und 8 ebenerdige Tore
- BMA
- Gasheizung
- umfahrbar
- moderne Büroflächen
- weitere Ausstattung nach Wunsch
Lage
Der Stadtbezirk Porz liegt auf der rechten Rheinseite im Südosten der Stadt Köln. Der Stadtbezirk Porz umfasst Lind, Wahn, Libur, Grengel, Zündorf, Langel, Eil, Urbach, Gremberghoven, Westhoven und Ensen. Die Autobahnanschlüsse Dreieck- Heumar A3 in Richtung Leverkusen bzw. Siegburg und A4 in Richtung Hürth sowie die A59 in Richtung Troisdorf und die A559 in Richtung Gremberghoven bzw. Deutz sind schnell zu erreichen. Porz ist aufgrund seiner Nähe zum Köln/Bonner Flughafen sowie der guten Autobahnanbindungen ein bedeutender Industriestandort. Traditionell ist Porz durch die Glasindustrie geprägt. In Porz haben sich bekannte Unternehmen wie Saint-Gobain Glass Deutschland, Deutz AG, Dachser, Emons und Galeria Kaufhof angesiedelt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen. Die Provision beträgt bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 2,5 Bruttomonatsmieten, bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3 Bruttomonatsmieten und bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Bruttomonatsmiete vom Kunden. Vorstehende Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.