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***Neubau-Erstbezug, Einfamilienreihenhäuser, schon ab 799.-€ mtl. Eigentümer ohne Eigenkapital im Miet/ KAUFSYSTEM!***
Kaltmiete: € 799,00
Wohnfläche: ca. 130 m²
Zimmer: 5
bezugsfrei ab: 5/17
Garten/-mitbenutzung, Garage/ Stellplatz, Stellplätze, Waschküche, Neubau
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 799,00Nebenkosten: € 250,00
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 130 m²
bezugsfrei ab: 5/17
Zimmer: 5
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 2017
Renovierungsjahr: 2016
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Luft-Wärmepumpe
Heizungsart: Wärmepumpenheizung
Objektbeschreibung
Hier handelt sich um eine neu zu errichtendes Reiheneigenheim, deren Fertigstellung im Monat Mai 2017 geplant ist. Das Haus wird nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN und nach EnEv2014 errichtet.
Die Abstimmung der Wand und Bodenbeläge können Sie gemäß Bautenstand noch beeinflussen, sogar Grundrissänderungen wären unter Umständen noch möglich.
Gerne sind wir Ihnen beratend zur Entscheidungshilfe behilflich.
Lage
In bekannter ruhiger Lage in einer Seitenstrasse befindet sich dieses neue Einfamilienreihenhaus in Ludwigshafen-Rheingönheim.
Der Ort Ludwigshafen-Rheingönheim verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsanschlüsse,Ärzte und diverse Einkaufsmöglichkeiten.
Sonstige Angaben
Kaufsystem, Zinstief nutzen:
Besonderheit dieses Konzeptes ist, dass Sie diese Immobilie in einem KAUFSYSTEM auch ohne Eigenkapital unterhalb einer Mietzahlung erwerben können. (Entsprechendes Familiennettoeinkommen von mindestens 3200.-€).
Aufgrund des historischen Zinstiefes und steigender Mieten durch Inflation und vorhandenen Wohnungsmangels, ist KAUFEN statt MIETEN langfristig die bessere Alternative, um im Rentenalter den Einkommensverlust bis 50% sowie den hohen Mietkosten zu entfliehen!!.
Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen, das Ihnen Ihre Fragen beantwortet, oder eine Entscheidungshilfe bietet.
Terminabstimmung:
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Gerne können wir nach telefonischer Vereinbarung einen Termin festlegen.
Telefon 06237-4042144 oder 0175-3779828
Über einen Anruf würden wir uns sehr freuen.
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