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Neu renonovierte, frei gestaltbare Büroflächen - in Top Lage von Kelsterbach
Kaltmiete: € 2.975,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 350 m²
Tiefgarage
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 2.975,00
Mieterprovision: Provisionsfrei!
Nebenkosten: € 980,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 350 m²
Etage: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1980
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 197.60 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 197.60 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 18.10 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Sie können in die vorhandenen Büroräume nach freier Gestaltungsabsprache direkt einziehen! Die Raumaufteilung obliegt Ihnen.
Sanitäre Anlagen, eine Teeküche sowie ein Technikraum sin komplett saniert worden. Neue Bodenbeläge und die neue Deckenkonstruktion sind inbegriffen. Auch technisch können die Räume individuell vorbereitet werden oder gegen Aufpreis mit einer Klimaanlge versehen werden. Selbstverständlich müssen diese Änderungen dann neu verhandelt werden. Zusätzlich für 45 EUR/Monat stehen Ihnen auch Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung.
Freitext-Preis: Die Preisangaben sind Nettopreise!
Ausstattungsbeschreibung
- Tiefgaragenstellplatz möglich
- Teeküche
- Aktenraum
- Teppichböden
- integrierte Beleuchtung
- abgehängte Deckenelemente
- öffenbare Fenster
- sanitäre Anlagen
Lage
Kelsterbach hat eine Anschlussstelle an die A3, über die B40a und einen Autobahnzubringer gelangt man schnell auf die A66. Die B43 führt durch das Stadtgebiet von Kelsterbach. Seit Frühjahr 2010 ist die B 43 durch die Ortslage Kelsterbachs zu einer Ortsstraße abgestuft worden und ist nunmehr in die Verantwortung der Stadt übergegangen. Die Verantwortlichen der Stadt haben eine umfangreiche neue Verkehrsregelung erarbeitet, die sicherstellen soll, dass der gesamte Schwerlastverkehr ( ab 3.5 Tonnen ) über die B 40, den Airportring und die Okrifteler Straße umgeleitet werden. Somit wollen die Verantwortlichen sicherstellen, dass der rege Durchgangsverkehr auf der alten B 43 verhindert wird und der für die Kelsterbacher Gewerbegebiete bestimmte Zielverkehr über die Anschlussstelle Kelsterbach Süd der A3 Kelsterbach erreicht.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG.
Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr
Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stichworte:
Bundesland: Hessen, 2 Etagen