Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Augsburg (Kreis)
NEU! Herrl. ruhiges Grundstück für EFH-Villen-Bebauung, bevorz. Westen v. Augsburg!
Preis: € 285.000,00
Grundstücksfläche: ca. 3800 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 285.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3800 m²
Objektbeschreibung
Im bevorzugten Westen von Ausburg, im Naturpark Westliche Wälder in ruhiger Süd-Lage nahe zum Zentrum mit bester Infrastruktur und Verkehrsanbindung gelegen, befindet sich dieses sehr interessante Grundstück. Ein bereits genehmigter Bauplan lag für eine großzügige EFH-Villen- Bebauung zuz. Nebengebäude für 3 Garagen etc. vor, auch für eine moderne Bauweise und für Tier-/ Pferde-Liebhaber uvm bestens als Besonderes Domizil geeignet.
Durch eine sehr flexible Bebauung in der Gemeinde, ist auch später sicherlich
eine Teilung des Grundstücks möglich!
Durch die verkehrsgünstige Lage mit der B10 und zur A 8 München/Stuttgart, sind die Städte Augsburg, Ulm, und München innerhalb kurzer Zeit bequem zu erreichen.
Es erwartet Sie ein Top-Preis-Leistungsverhältnis!
Lage
Am Ende einer kleinen reinen Anliegerstraße/Sackstraße in Horgau OT, auf einem leicht abfallenden Grundstück und in herrlich ruhiger Süd-Lage, ohne Durchgangs-Verkehr, mit bester Infrastruktur und Verkehrsanbindung gelegen.
Sonstige Angaben
Um zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu vermeiden, bitten wir Sie Ihre vollständige Anschrift mit Tel.-Nr. etc. anzugeben.
Besichtigungen können nach Rücksprache auch am Abend und am WE vereinbart werden.
Mobil: 0172 - 916 13 73 Frau Gerda Keppler
E-Mail: [email protected]
Ihr kompetenter Immobilienpartner
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Auskünften, die vom Auftraggeber an uns weitergegeben wurden. Das Angebot ist vertraulich, eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Der Maklervertrag mit uns kommt durch Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande. Die vom Käufer zu zahlende Provision in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.