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Multifunktionale Logistikflächen in Hilden I Bis 13,50 m UKB Hochregallager I 23 Rampentore 1

Region: Hilden, Nordrhein-Westfalen
Anzeige vom: 17 Juli, 10:15
Aufrufe: 3
ID: 549xzb5y
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Kaltmiete: auf Anfrage

Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche

Stellplätze

Kostenübersicht

Kaltmiete: auf Anfrage

Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter

Miete (netto), monatl. je m²: € 3,50

Ausstattungsbeschreibung

- ca. 6,00-13,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 23 Rampentore und 4 ebenerdige Sektionaltore (optional können 4 weitere Rampen realisiert werden)
- Heizung
- Deckensprinklerung
- Lichtkuppeln
- Optionale Büroflächen nach Mieterwunsch vorhanden, eine Anmietung von Teilflächen ist möglich
- 24/7-Nutzung möglich

- eingefriedetes Areal mit Pförtnerhaus
- Befestigtes Freigelände von ca. 6.975 m² vorhanden
- ausreichend Parkplätze vorhanden

Lage

Die Logistikanlage liegt im Gewerbegebiet West, in äußerst verkehrsgünstiger und zentraler Lage von Hilden. Die Anbindungen an das Autobahnnetz in alle Richtungen über die A 3, A 46 und A 59 sind als hervorragend zu bezeichnen. Die nahegelegene S-Bahn Station ist fußläufig in ca. 5 Minuten zu erreichen.

- Autobahn A 3 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 25 Fahrminuten

Sonstige Angaben

Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.

Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.

Stichworte:
Gesamtfläche: 12502,00 m², Hallenhöhe: 13,50 m

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