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Multifunktionale Lagerfläche in Langenfeld / Befahrbar mit LKW
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: ProvisionspflichtigProvisionspflichtig
Miete (netto), monatl. je m²: € 4,00
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 7,30m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast (Epoxidharzboden)
- ebenerdige Andienung über ein großes Rolltor
- Übernahme der Einbauten möglich
- modernisiertes Dach in 2013
- direkt anliegende Büroflächen von ca. 65 m² vorhanden
- Freifläche von ca. 481 m² vorhanden
- 5 Parkplätze direkt vor der Einheit
Lage
Das Objekt liegt im Gewerbegebiet Fuhrkamp in Langenfeld. Die Anbindung an das Autobahnnetz in alle Richtungen ist über die A 59 bestens gewährleistet. Die Düsseldorfer City erreicht man in ca. 25 Fahrminuten, der internationale Flughafen von Düsseldorf ist auch in ca. 25 Fahrminuten schnell und bequem erreicht.
- Autobahn A 59 in ca. 10 Fahrminuten
- Bahnhof Solingen in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen Düsseldorf in ca. 30 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 1101,00 m², Hallenhöhe: 7,30 m