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Multifunktionale Hallenflächen in Ratingen I ca. 8.000 m² Freifläche I WGK-fähig
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 4,09
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 4,00 m - 10,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 6 t/m² Bodentraglast (höchste Korodurbeschichtung)
- Andienung über 5 ebenerdige Sektionaltore und 1 Rampentor (erweiterbar) an 3 Seiten
- beheizt über Gasgebläseheizungen und Gasdunkelstrahler
- natürliche Belichtung über Fensterflächen im Dach
- Brandmeldeanlage
- Alarmanlage
- Starkstromanschluss (250 kVA)
- Büroflächen in den Hallenflächen integriert
- ca. 8.000 bis 10.000 m² Freiflächen vorhanden
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in Ratingen-Lintorf. In unmittelbarer Nähe liegt das Autobahnkreuz Breitscheid, wo die Autobahnen A 3, A 52 und die A 524 aufeinander treffen. Durch die zentrale Lage an einem der Hauptverkehrsknotenpunkte NRWs ist eine optimale Erreichbarkeit des Objektes gewährleistet. Der Flughafen Düsseldorf liegt etwa 13 km entfernt und ist mit dem Auto in ca. zehn Minuten erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt durch einen Busbahnhof auf dem nahgelegenen Fürstenberg.
- Autobahn A 3, A 52 in ca. 10 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 10 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 4485,00 m², Hallenhöhe: 0 m