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Multifunktionale Hallen- und Büroflächen in Bochum | Logistik & Produktion 16
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Energie & Baujahr
Baujahr: 1999
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 114.00 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 114.00 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 14.00 kWh/(m²*a)
Ausstattungsbeschreibung
Halle A 2:
- ca. 10,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t /m² Bodentraglast
- Andienung über 12 Überladebrücken und 2 ebenerdige Sektionaltore
- Sprinklerung vorhanden
- Derzeit bis ca. 9,00 m Lagerguthöhe regaliert (gesprinklert)
- Stromversorgung mit 1.500 kVA
Büro:
- Kabelkanäle mit bestehender Verkabelung (mind. KAT 5)
- Hochgeschwindigkeits-Glasfaseranschluss zzgl. weiterer Singlemode-Leitung im 3. OG (Gebäude D)
- BAP-Beleuchtung
- Aluminium-Fenster mit Isolierverglasung
- außen liegender Sonnenschutz
- Teppichboden (Nadelfilz)
- Aufteilung mittels GK-Ständerwerk
- Damen- und Herren-WC auf jeder Etage
- Teeküchenvorrichtung vorhanden
- Lüftungsanlage
- Konferenzräume in unterschiedlichen Größen verfügbar
Lage
- An der Stadtgrenze zu Bochum Herne gelegen
- Autobahn A 40 / A 42 / A 43 in ca. 7 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 30 Fahrminuten
- ÖPNV in ca. 8 Gehminuten erreichbar
Sonstige Angaben
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 10607,44 m², Hallenhöhe: 0 m