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Multifunktionale Hallen- und Büroflächen in Bochum | Logistik & Produktion 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Energie & Baujahr
Baujahr: 1999
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 114.00 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 114.00 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 14.00 kWh/(m²*a)
Ausstattungsbeschreibung
Halle O:
- ca. 5,80 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über ebenerdige Tore
- stützenfrei
Lage
Die Liegenschaft befindet sich an der Stadtgrenze Bochum-Herne, ideal gelegen zwischen den Autobahnen A 40, A 42 und A 43. Die Autobahnanschlussstellen sind in wenigen Fahrminuten zu erreichen. Von hier aus besteht eine optimale Anbindung an das gesamte Ruhrgebiet. Zudem ist der Standort an den ÖPNV angebunden, die nächste Haltestelle befindet sich in ca. 8 Gehminuten.
- Autobahn A 40 in ca. 7 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 30 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 1575,00 m², Hallenhöhe: 0 m