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MTI - Rhein-Main sucht jetzt Bauland / Grundstück in Bad Soden
Preis: € 350.000,00
Grundstücksfläche: ca. 908 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 350.000,00
Käuferprovision: 5,95% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 908 m²
Objektbeschreibung
Aufgrund der Erwartung, dass wegen des BREXIT viele Dienstleister und Banker London verlassen werden, sind die Gemeinden des Vordertaunus aufgerufen, mehr Bauland auszuweisen, um künftig attraktiven Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Auch wegen der historisch niedrigen Hypothekenzinsen lohnt sich jetzt zu investieren.
Dies ist Ihre Chance !
Objektbeschreibung:
Das Grundstück liegt im Osten von Neuenhain, hoch gelegener Ortsteil von Bad Soden am Taunus. Sie befinden sich in Blicklage nach Frankfurt. Es gehört in dieser Lage zum Umfeld der engeren Bebauung und wird planungs-rechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Eine Bebauung ist jedoch im Augenblick nicht möglich, da die Stadt hier derzeit noch keinen Beschluss gefasst hat. In den nächsten Jahren wird eine Bebauung nicht ausgeschlossen, da der Magistrat bereits im Jahre 1981 eine Abrundungssatzung verabschiedet hat. In der zeitlichen Folge hat die Stadt im Jahr 2003 verschiedene Flächen in den regionalen Flächennutzungsplan des Umlandverbandes aufgenommen , u.a. auch die Fläche mit diesem Grundstück. Es ist zu erwarten,dass mit einem Bebauungsplanverfahren bzw. einer Abrundungs-satzung die Bebaubarkeit der angebotenen Fläche hergestellt werden kann.
Dazu ist ein Aufstellungs -bzw. Satzungsbeschluss der Stadt erforderlich.
Erschließung Erschlossen
Option Bauerwartung
Grundstücksgröße 908 m2
Bodenrichtwert Lt.Bodenrichtwertkarte bdquo;boris hessenldquo;
490,00 EUR / m2
Kaufpreis auf Anfrage
(Text und Angaben stammen ausschließlich vom Eigentümer)
Sonstige Angaben
Hinweis zur neuen EnEV 2014
Ab dem 01.05.2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Diese besagt daß Eigentümer / Vermieter den Kaufinteressenten / Käufern / Mietinteressenten / Mietern unaufgefordert einen Energieausweis der betreffenden Immobilie vorlegen / überlassen müssen. Wir sind als Makler daran gehalten diesen bei den Eigentümern / Vermietern einzufordern, an unsere Kunden weiterzuleiten und in den öffentlichen Medien zu publizieren um unserer Nebenleistungspflicht nachzukommen.
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stichworte:
Bundesland: Hessen