Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Dresden
Modernes Geschäftsquartier in Dresdener Toplage
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 728 m²
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 728 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2016
Objektbeschreibung
Der im Frühjahr eröffnete Neubau verfügt über drei Vollgeschosse und ein Zwischengeschoss. Im Erd- sowie im 1. Obergeschoss entstehen moderne Ladenflächen, welche bereits von namenhaften Einzelhändlern wie u.a. REWE, dm-Drogeriemarkt, Alnatura und ALDI angemietet wurden.
Im 2. und 3. Obergeschoss stehen Büroflächen, welche nach individuellen Mieterwünschen gestaltet werden können. Etagenweise ist eine Anmietung bis zu ca. 728 m² möglich, jedoch sind die Flächen ab 343 m² teilbar.
Lage
Die sächsische Landeshauptstadt befindet sich im Herzen Europas und zählt zu den bedeutendsten Wachstumsregionen Deutschlands. Die außerordentlich starke Konzentration an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, wie u.a. 13 Hochschuleinrichtungen, 11 Fraunhofer-Institute, 5 Leibnitz- und 3 Max-Planck-Instituten machen Dresden zum technologischen Spitzenstandort in Deutschland und Europa.
Im östlichen Stadtzentrum am Rand des "Großen Gartens" wird ein Geschäftsquartier am Knotenpunkt der Stadtteile Johannstadt, Pirnaische Vorstadt und Südvorstadt-Ost errichtet. Es präsentiert sich an einer stark frequentierten und befahrenen Straßenkreuzung mit hervorragender Individual- sowie ÖPNV-Anbindung. Im Nahbereich (ca. 2 km) leben 30.000 Einwohner.
Sonstige Angaben
Es sind ca. 295 PKW Stellplätze vorhanden.
Mietpreis auf Anfrage.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.