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Moderne Scheune/Halle mit 10.000m² Grünfläche
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Die Courtage beträgt 3% der 10-fachen Bruttojahresmiete/Pacht zzgl. 19% gesetzl. MwSt.. Diese ist mit Vertragsunterzeichnung verdient und fällig und vom Mieter/Pächter laut Rechnung an den HAMBURGER IMMOBILIENPOOL zu zahlen.
Objektbeschreibung
Zur Vermietung steht eine moderne Halle/Scheune mit Grünfläche. Es handelt sich hierbei um Außenbereich ohne Flächennutzungsplan. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Mietobjektes muss somit im Vordergrund stehen.
Die ca. 170 m² große Halle verfügt umlaufend über bodentiefe Fenster-/Türelemente. Die Halle erhält dadurch von allen Seiten ausreichend Tageslicht, kann aber auch über die Beleuchtungsanlage ausgeleuchtet werden.
Zugang erhält man über zwei Rolltore, welche sich mittels Handsender bedienen lassen. Die Durchfahrtshöhe beträgt 2,30m und die Breite ca. 3m. Des Weiteren verfügt die Halle über Drehstrom, Wasser und auch die Möglichkeit eines Internetanschlusses besteht. Die verbrauchsabhängigen Kosten wie Wasser und Strom werden mittels eines Zwischenzählers abgerechnet.
Derzeit ist die Halle in drei Bereiche unterteilt: einen Gerätebereich, einen Nebenraum sowie die große Halle; gesamt somit ca. 170 m². Ursprünglich wurde hier Tierhaltung betrieben. Neben der Halle stehen weitere ca. 10.000 m² Land zur Verfügung.
Der große Hallenbereich hat eine Breite von ca. 8m und eine Tiefe von ca. 12m; UKB beträgt ca. 3,23 m. Die Außenmaße der Halle sind: ca. 8m x 21m
Lage
Reitbrook ist ein Stadtteil im Bezirk Bergedorf im Südosten von Hamburg. Mit knapp 500 Einwohnern zählt Reitbrook zu den kleineren Stadtteilen der Hansestadt, seine Grundfläche erstreckt sich über 6,9 Quadratkilometer.
Sonstige Angaben
Eine landwirtschaftsliche Nutzung muss im Vordergrund stehen.
Die Höhe der Betriebskosten-VZ wird derzeit ermittelt und steht in Kürze hier vermerkt.
Am 01. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Für die Exposés, die noch keine energetischen Kennwerte enthalten, wurden diese Nachweise von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und/oder befinden sich noch in der Erstellung.
Mit weiteren Angaben sowie zu einer gemeinsamen Besichtigung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stichworte:
Nutzfläche: 170,00 m², Bundesland: Hamburg