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MODERNE LOGISTIKFLÄCHEN NÄHE FLUGHAFEN 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist komplett umzäunt. Die Ladehöfe sind schwerlasttauglich.
Ausstattungsbeschreibung
Ausstattung Halle:
- gasbetriebene Dunkelstrahlheizung
- Isolierverglasung, teilweise Fensterbänder
- Dachkuppeln
- ebenerdiges und Rampenniveau
- rückwärtige Andienung
- 12 Hafa-Rampen mit Wetterschutzlippen und
Einfahrhilfe, auf Wunsch erweiterbar
- Überladebrücken: b/h = 2,5/2,0 m - 60 kN dyn.,
automatischer Vorschub
- Sektionalltore: b/h = 3,0 /3,0 m
- 2 ebenerdige Tore nach außen: b/h =4,0/4,2 m
- 24h-Nutzung möglich
- BMA und ESFR-Sprinklerung gemäß FM-global,
- Feuerlöschkästen
- Evakuierungsalarmsystem
- RWA über Dachkuppeln
- ca. 10,00 m UKB / ca. 10,40 m lichte Höhe
- Belastbar bis 5 t/m²
Ausstattung Bürofläche:
- Isolierverglasung, mit außenliegendem Sonnenschutz
- hochwertige Sanitäreinheiten
- Teppichboden
- abgehängte Decken, Brüstungkabelkanäle
Es stehen ausreichend Stellplätze zur Verfügung.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Norden von Düsseldorf gegenüber dem ISSDome
in direkter Nähe zum Flughafen Düsseldorf International. Der größte deutsche Binnenhafen Duisburg mit einem
jährlichen Frachtumschlag von 110 Millionen Tonnen ist
in 25 Minuten erreichbar.
In unmiitelbarer Nähe des Objekts befindet sich eine
Bushaltestelle der Linie 775, die direkt zur SBahnhaltestelle
Düsseldorf-Rath fährt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.