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Moderne Logistikanlage in Willich I Fußbodenheizung I 16 Rampentore
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: ProvisionspflichtigProvisionspflichtig
Miete (netto), monatl. je m²: € 4,34
Energie & Baujahr
Baujahr: 1997
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 14,20 m Hallenhöhe UKB
- ca. 6 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 15 Rampentore und 2 ebenerdige Sektionaltore
- RWA vorhanden
- BMA vorhanden
- 12.800 Palettenstellplätze (Frachtlast von 750kg)
- automatisches Palettenlager
- Alarmanlage
- Videoüberwachung
- Bürogebäude gemäß modernem Standard vorhanden
- Sprinklerung: Regal- und Deckensprinklerung
- 55 PKW-Stellplätze
- 45 LKW-Stellplätze
Lage
Die Logistikanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu der Autobahn A44, welche in nur 5 Fahrminuten zu erreichen ist. Im weiteren Verlauf erreicht man in kurzer Zeit die Autobahnkreuze (A44/A57), (A44/A3) sowie (A44/A52), dies ermöglicht eine optimale Erreichbarkeit des Ruhrgebiets sowie Richtung Süden (Köln/Frankfurt). Zudem bestehen sehr gute ÖPNV Anbindung, eine Bushaltestelle ist nur wenige Meter entfernt.
- Autobahn A 44 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 15 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 12122,00 m², Hallenhöhe: 14,20 m, modernisiert: 2005