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moderne Büroflächen im 1. Obergeschoss in Herzogenaurach-Nord 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 1273 m²
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: 2,38 Nettokaltmieten inkl. 19 % MwSt., fällig bei Mietvertragsunterzeichnung durch den Mieter.
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 1273 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2013
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernheizung
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 49.80 kWh/m² Jahr Endenergiebedarf/
-verbrauch Wärme: ca. 49.80 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 7.20 kWh/(m²*a)
Ausstattungsbeschreibung
Ausstattung - Baubeschreibung kann angefordert werden
sonstiges:
zwei Aufzüge im Gebäude
Es können TG-Stellplätze sowie Außenstellplätze angemietet werden.
Die Gewerbefläche ist auch teilbar in zwei Hälften.
Lage
Die Gewerbefläche befindet sich in Herzogenaurach-Nord.
Sonstige Angaben
Heizungsart:
Fernwärme
Maklerprovision:
Maklerprovision: 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.,
fällig bei Mietvertragsunterzeichnung durch den Mieter.
oder bei einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren
3 % aus einer 10-Jahresmiete zuzüglich gesetzl.. MwSt.,
fällig bei Mietvertragsunterzeichnung durch den Mieter.
Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.
Alle genannten Angaben zum Objekt beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, falls ein Lebensgefährte oder ein Familienmitglied mietet, die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden, bzw. wenn vom Vermieter eine gleichwertige Immobilie gemietet wird. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgem.Geschäftsbed.:
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Objektbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen
1. Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Sämtliche Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung bzw. Vermietung und Verpachtung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
2. Ist dem Interessenten die Verfügbarkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht und lässt er sich unsere Maklerdienste weiter gefallen, so macht er sich schadenersatzpflichtig, sofern damit unser Provisionsanspruch vereitelt wird. Erhält der Interessent durch unsere Tätigkeit zusätzliche Informationen im Hinblick auf da Objekt und kommt dadurch ein Vertragsabschluß zustande, so wird die Provisionsverpflichtung auch bei Vorkenntnis ausgelöst.
3. Die von uns gemachten Nachweise sind ausschließlich für den umseitig genannten Interessenten bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Provisionspflicht zu Lasten des Interessenten, sofern unser Angebot durch den Dritten verwertet wird.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, so ist an uns eine Provision zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Insbesondere schaden unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art nicht und erhalten den Provisionsanspruch aufrecht. Dies gilt z.B. für die Vereinbarung eines Leasing- oder Mietvertrages anstelle eines Pachtvertrages, eine Erbpachtrechtsvereinbarung anstelle eine Kaufvertrages, einem Teilerwerb anstelle des Kaufs der angebotenen Gesamteinheit oder eine Gesellschaftsgründung bzw. einem Gesellschaftszu-sammenschluss anstelle eines reinen Objektkaufvertrages. Dies gilt selbstverständlich auch für Umgehunggeschäfte zur Vereitelung des Provisionsanspruchs.
5.1 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,57 % (inkl.19% gesetzl. MWSt) vom Kauf-/Verkaufspreis, Kaufpreis der Gesellschafts-anteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung etc.
5.2 Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.
5.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2 Monats- mieten (zuzügl. gesetzl. MWSt) zu Lasten des Vermieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Povision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzu-gerechnet.
5.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungs-gegenständen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisions-pflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
5.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1% (zuzügl. gesetzl. MWSt) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
5.6 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Unser Povisionsanspruch verbleibt auch für den Fall, dass ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben wird.
Schließt der Interessent trotz Nachweis das Hauptgeschäft nicht ab, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, so sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies betrifft in erster Linie Insertionskosten, Wegekosten, sowie alle sonstigen Auslagen, die wir im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vertrag hatten, namentlich Telefonkosten, Kosten eines beigezogenen Sachverständigen etc.
7. Wir behalten uns ausdrücklich ein Tätigwerden für den anderen Vertragsteil vor. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir für unbestimmte zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.
8. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.
9. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungort und Gerichtsstand unser Firmensitz. Ansonsten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.