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Mobilheim auf Pachtgrundstück in Räbke an den Schunterquellen 2
Kaufpreis: € 4.000,00
Wohnfläche: ca. 45 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 4.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 45 m²
Zimmer: 2
Objektbeschreibung
Verkauft wird ein sogenanntes Mobilheim im Erholungspark Nord- Elm in Räbke direkt am Elm.
Das Grundstück, auf welchem das Mobilheim steht, gehört nicht zum Verkaufsgegenstand und ist ca. 600 m² groß.
Eigentümer ist hier die Gemeinde Räbke, die Wohnungserbbaurechte gebildet und diese grds. an Dritte vergeben hat.
Das hier betroffene Grundstück "An den Schunterquellen 50" ist derzeit jedoch auch im Erbbaurechtseigentum der Gemeinde Räbke.
Neben dem Erwerb des Mobilheims muss damit mit der Gemeinde Räbke als Grundstückseigentümer eine Einigung über die Ausgestaltung eines Pachtvertrages oder auch eines Erbbaurechtsvertrages hergestellt werden.
Die Gemeinde ist hier grundsätzlich bereit einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und stellt sich momentan einen Jahrespachtbetrag von rund 800 € vor.
Daneben fallen weitere übliche Ver- und Entsorgungskosten an. Strom, Frischwasser und Abwasser und Kosten der allg. Nachtbeleuchtung werden derzeit über einen anderen Pächter der Siedlung zentral für alle Nutzer der Mobilheimsiedlung abgerechnet, der hierfür eine Verwaltergebühr erhält.
Bei der zentralen Gasversorgung incl. jährlich notwendiger Dichtigkeitsprüfung meldet sich der neue Eigentümer des Mobilheims direkt an.
Eventuelle Mülltonnen müssen in einem Pachtverhältnis über die Samtgemeinde Nord- Elm beim Landkreis Helmstedt bestellt werden und werden auf diesem Weg auch abgerechnet.
Es handelt sich hier nicht um den Verkauf einer Immobile und es besteht daher auch keine Verpflichtung zur notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages, die standardmäßig hier in der Veröffentlichung dazu getroffenen Aussagen sind daher nicht relevant, sie können jedoch aus technischen Gründen nicht verändert werden.
Ausstattungsbeschreibung
Das Mobilheim ist ca 30 Jahre alt und hat eine Grundfläche von 13,0 m x 3,50 m und eine nachträglich errichtete Veranda mit einer Grundfläche von ca. 7,0 m x 3,0 m in Holzfachwerkbauweise.
Das Mobilheim bietet einen Wohnbereich, einen gesonderten Schlafbereich, einen Küchenbereich und ein Bad.
Auf dem Grundstück befindet sich außerdem eine Holzblockhütte, die mit veräußert wird.
Weder das Mobilheim mit Veranda, noch die Blockhütte sind geräumt. Durch einen längeren Leerstand und die Nichtnutzung befindet sich das Grundstüc in einem verwilderten Zustand und es sind dringend diverse Unterhaltungsarbeiten an den Aufbauten vorzunehmen.
Neben dem genannten Mobilheim sind kurz- bis mittelfristig auch die Mobilheime auf den Stellplätzen "An den Schunterqullen 39" und "An den Schunterquellen 44" vom Land Niedersachsen zu erwerben. Weitere Informationen hierzu nach Rückfrage.
Lage
Das Grundstück mit dem aufstehenden Mobilheim findet sich im sogenannten Erholungspark Nord- Elm. Zwischen dem Dorf Räbke und dem Elm ist hier an den Quellen der Schunter ein Bereich der Naherholung und teilweise touristischen Nutzung entstanden. Neben dem mittlerweile privatisiertem Campingplatz finden sich zwei Blockhaussiedlungen, eine Mobilhaussiedlung und die Siedlung Am Spannberge, in der derzeit noch gebaut wird. Das Freibad Räbke in Trägerschaft der Samtgemeinde Nord- Elm findet sich ebenfalls in diesem Areal, es bietet neben einem 50 m langen Schwimmbecken mit 6 Bahnen ein Sprungbecken mit 1 m- und 3 m- Brett und einem 5 m- Turm sowie das Nichtschwimmerbecken mit kleiner Rutsche und ein Planschbecken. Ein Minigolffeld steht ebenfalls zur Verfügung.
Räbke selbst ist ein idyllisches Dorf mit knapp 700 Einwohnern und mit vielen gut erhaltenen Fachwerkhäusern sowie einem großen Bestand an Linden, die Schunter verläuft zweigeteilt durch den Ort und war Grundlage der Mühlengeschichte des Ortes seit dem 13. Jahrhundert.
Der Erholungspark Nord- Elm befindet sich direkt am Elm, im Naturpark Elm-Lappwald und im jüngsten Geopark Deutschlands. Deutschlands größter zusammenhängender Buchenwald bietet ca. 250 km Wanderwege, auf denen zum Teil auch mit dem Fahrrad gefahren werden kann. Zu den bekannten Städten am Elm zählen Königslutter als die Stadt des Kaisers Lothar III. mit dem Kaiserdom, Schöppenstedt als die Stadt der Streiche mit dem Eulenspiegelmuseum und Schöningen als die älteste Stadt im Braunschweiger Land und in Ostfalen mit dem paläon, dem Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere. Helmstedt als ehemalige Universitätsstadt sollte von einem Besuch nicht ausgenommen werden. Hier findet sich außerdem die Kreisverwaltung.
Sowohl das benachbarte Ausflugslokal "Zur Schunterquelle", als auch die Gaststätte "Elmstuben" auf dem Badgelände laden zu einer gastronomischen Einkehr ein.
Die Samtgemeinde Nord-Elm, im Landkreis Helmstedt, mit den Orten Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg Warberg und Wolsdorf liegt verkehrsgünstig an der B1, dem Autobahnanschluss Rennau an der A2 und ist mit der Bahn über den Bahnhof Frellstedt zu erreichen.
Sonstige Angaben
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine solche Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins kann denen, die Angebote innerhalb einer bestimmten Preisspanne abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Angebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.