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Mit Pferd & Hund in die Natur - die Simonsmühle in herrlicher Alleinlage!
Kaufpreis: auf Anfrage
Wohnfläche: ca. 200 m²
Grundstück: ca. 5000 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 200 m²
Grundstück: ca. 5000 m²
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1852
Lage
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um die sog. Simonsmühle in begehrter Alleinlage in Blindheim bei Dillingen a. d. Donau. Der freistehende Bau von 1852 und die benachbarte Scheune aus jüngerer Zeit lassen die Herzen von Natur- und Pferdeliebhabern höher schlagen. Auf einem Grundstück von bis zu 5.000 m² kann sich Ihr Wunsch vom Landleben erfüllen. Krempeln Sie die Ärmel hoch und die Simonsmühle verwandelt sich in Ihr individuelles Traumanwesen!
Sonstige Angaben
Auf dem Schlachtfeld zuhause:
Große Geschichte geht Ihrem zukünftigen Anwesen voraus. Erstmals 1379 urkundlich erwähnt, erlangte die Simonsmühle 1704 in der Schlacht von Höchstadt / Blindheim weltgeschichtliche Bedeutung. Von hier gelang dem Duke von Marlborough ein entscheidender Sieg im spanischen Erbfolgekrieg. An dieser geschichtsträchtigen Stelle entstand 1852 ein Nachfolgebau, an dem teilweise historische Details seines Vorgängerbaus übernommen wurden. Ob historischer Gewölbekeller, bauzeitliche Holzbalken oder barocke Fenster mit Fensterbeschlägen in Blatt- und Schneckenform des 18. Jh. - hier wird Geschichte lebendig.
Barockbau von gestern:
Gehen Sie zurück ins 19. Jh.! Das mächtige Wohngebäude mit ca. 200 m² Wohnfläche in EG / OG und großzügiger Grundrisseinteilung diente vormals als Wohnsitz der Müllerfamilie und ihrer Beschäftigten. Zentral im EG ist die große Küche mit Zugang zum Gewölbekeller zu finden. Ihr folgt ein saalgroßer Gesinderaum, in dem die Mahlzeiten eingenommen wurden.
An der Nordseite zur Straße liegt die Wohnstube der Müllerfamilie. Von hier führt ein Treppenaufgang in die Schlafräume im OG. Der große Dachbereich mit solide gezimmerter Dachkonstruktion diente zur Lagerung von Getreide und Mehl und bietet auf Wunsch zusätzliche Ausbaureserven.
Landsitz von morgen:
Wie wird die Simonsmühle in 10 Jahren aussehen? Das liegt ganz in Ihrer Hand. Verwandeln Sie das historische Wohnhaus in Ihr persönliches Wohndomizil mit moderner Haustechnik (Sanitär, Heizung etc.), denkmalverträglicher energetischer Ertüchtigung (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecken, Fensterertüchtigung) und unbezahlbarem historischem Flair. Zur Finanzierung Ihrer Pläne können Sie ggf. mit Steuervorteilen und großzügigen Fördermitteln rechnen.
Auch im Außenbereich stehen Ihnen viele Wege offen. Nutzen Sie die guterhaltene, nicht denkmalschützte Scheune aus dem 1950er Jahren für sich und Ihre Haustiere. Errichten Sie ggf. die nicht erhaltenen Nebengebäude neu, um einen Dreiseithof Ihre Wünsche aufzubauen. Die Trockenlegung des ehemaligen Mühlbachs (Nebelbach) kann ggf. wieder rückgängig gemacht werden. Fast alles ist möglich auf einer Grundstücksfläche von 300 - 5.000 m².
Fantastische Alleinlage:
Ihr zukünftiges Anwesen finden Sie in absoluter Alleinlage nahe der Donau. Dort wo Sie kein Nachbar stört, werden Sie in Zukunft zuhause sein.
Dabei müssen Sie auf nichts verzichten. Alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs - Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie- und Freizeitangebote - finden Sie im nur wenige Minuten entfernten Blindheim a. d. Donau sowie in der näheren Umgebung.
Eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung ist Ihnen sicher. Von Dillingen a. d. Donau trennen Sie nur 17 Fahrminuten / 13 km. In nur 20 Minuten erreichen Sie Donauwörth (ca. 16 km) und in 45 Minuten treffen Sie bequem in Augsburg (ca. 50 km) ein.
Dazu verfügt Blindheim über eine ausgezeichnete Bus- und Zuganbindung.
Förderung:
Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG möglich; Zuschüsse bei Instandsetzung denkbar (u. a. aus Denkmalpflegefördermitteln).
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.