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Mit Erker und viel Platz. Einzug ab 01.11.2016 möglich!! 1
Kaltmiete: € 355,10
Wohnfläche: ca. 73.98 m²
Zimmer: 3
bezugsfrei ab: 01.01.2017
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 355,10Wohnberechtigungsschein erforderlich
Warmmiete: € 515,10
Nebenkosten: € 160,00
Heizkosten: € 70,00
Kaution: € 710,00
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 73.98 m²
bezugsfrei ab: 01.01.2017
Zimmer: 3
Etage: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1969
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Endenergiebedarf: 93.70 kWh/m² Jahr
Ausstattungsbeschreibung
- Zusätzliche Merkmale: Küche mit Fenster, Gegensprechanlage, Bad mit Fenster, Warmwasser (zentral erwärmt)
Sonstige Angaben
- Zusätzliche Merkmale: Küche mit Fenster, Gegensprechanlage, Bad mit Fenster, Warmwasser (zentral erwärmt)
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Für diese Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Berücksichtigt werden z.B. auch Werbungskosten oder Pflegestufen. Die Wohngeldstelle erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 03984-754040.
Einkommensgrenzen (unverbindlich):
1 Person ca. 12.000 Euro Bruttoeinkommen
2 Personen ca. 18.000 Euro Bruttoeinkommen
jede weitere Person ca. 4.100 Euro Bruttoeinkommen
je Kind 500 Euro
Alle aktuellen Angebote der Wohnbau Prenzlau finden Sie auf der Internetseite http://www.wohnbauprenzlau.de
Bei Fragen zur Ihrer Wohnungssuche erreichen Sie uns jeder Zeit telefonisch unter der Rufnummer: 03984 8557-71. Unser Büro in der Friedrichstraße 41 hat für Sie wie folgt geöffnet:
Mo: 08:00 - 16:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi - Do: 08:00 - 16:00
Fr: 08:00 - 14:00
/// provisionsfreie Vermietung
/// kommunales Wohnungsunternehmen
/// persönlicher Kundenbetreuer
/// 24h erreichbar auch bei Havarie
/// faire Betriebskostenabrechnung
/// hoher energetischer Standard
/// keine Anteile oder Gebühren
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig geprüft. Gleichwohl können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Vertragsgrundlage wird der geschlossene Mietvertrag. Soweit vorhanden, sind Grundrisse nur Beispiele und werden nicht Vertragsgrundlage.
Stichworte:
Bundesland: Brandenburg