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Mischgebietsfläche in Wallertheim (Landkreis Alzey-Worms) zu verkaufen! 1
Preis: € 237.000,00
Grundstücksfläche: ca. 3160 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 237.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3160 m²
Objektbeschreibung
Bei der zum Verkauf stehenden Immobilie handelt sich hier um eine ehemalige Ladestraße der Deutschen Bahn AG in südöstlicher Ortsrandlage von Wallertheim. Nördlich und östl. sowohl Wohn- und Mischgebietsnutzung, südöstl. grenzt ein kleinerer Gerwerbebetrieb an, südwestl. die Bahnanlage (eingleisig mit Nebenstreckenverkehr).
Lage
Wallertheim (ca. 35 km südwestlich von Mainz, ca. 10 km östlich von Bad Kreuznach und ca. 15 km nodwestlich von Alzey) liegt verkehrsgünstig an der B 420 und L 407, die zu den BAB A 61 und A 63 führen, im Landkreis Alzey-Worms. Die Auffahrten liegen in ca. 5 km Entfernung. Auch Bahn- und Busverbindungen im ÖPNV sind in alle wichtigen Richtungen vorhanden. Die Ortsgemeinde ist eine landwirtschaftlich und weinbaulich strukturierte Wohngemeinde mit zirka 1.900 Einwohnern. Ein wunderschöner kleiner Ort, in dem es sich gut leben lässt. Eine Grundschule und ein kommunaler Kindergarten sind im Ort, ebenso Ärzte, eine Apotheke, Banken und Geschäfte, außerdem eine Landmaschinenfabrik, eine Malzfabrik sowie weitere handwerkliche und technische Betriebe.
Sonstige Angaben
Aufgrund der guten Erschließungssituation über die Bahnhofstraße und des nahezu rechteckigen Zuschnitts (ca. 19m x 160m) eignet sich diese Immobilie optimal nach § 34 BauGB für MI, also sowohl Wohnen als auch Gewerbe.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Mischgebietsfläche Wallertheim an o. g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften [z. B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)] und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.