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Lukratives Areal mit genehmigter Bauplanung für 4 Wohnhäuser im beliebten Esens! 1
Preis: € 349.000,00
Grundstücksfläche: ca. 3527 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 349.000,00
Käuferprovision: Provisionsfrei
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3527 m²
Objektbeschreibung
In einer attraktiven Lage in dem beliebten und ruhig gelegen Münkenlander Weg in Esens bieten wir Ihnen hier dieses lukrative Areal zum Kauf an. Das Grundstück ist bereits zum Teil erschlossen, ein Abbruch zweier vorhandener kleiner Einfamilienhäuser muss einkalkuliert/berücksichtigt werden. Im Kaufpreis enthalten ist ein komplett genehmigter Bauantrag incl. Planung, Berechnungen und Baubeschreibung eines hiesigen und renommierten Architekten. Die Planung beinhaltet vier Wohnhäuser(3 Einzel- und ein Doppelhaus). Das Raumprogramm entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissen.
Auf Anfrage senden wir Ihnen auch gerne die dazugehörige Baubeschreibung zu.
Dies bezüglich und für alles weiteren Informationen oder nähere Details steht Ihnen unser Makler, Herr Dirk Blech, gerne zur Verfügung.
Lage
Eine idyllische Stadt, alte Kirchen und Mühlen, weite Landschaft, gesunde Luft und natürlich auch die Nordsee mit Ebbe und Flut prägen das Gesicht der Stadt Esens.
Die Stadt Esens ist Dienstleistungs- und Einkaufszentrale. Der Ort lädt zum Bummel durch die Altstadt mit Fußgängerzone und über den Marktplatz ein. Der Kirchplatz im Zentrum der Stadt erinnert mit dem Junker-Balthasar-Brunnen und dem Standbild des Esenser Bären an die bewegte Esenser Geschichte. Der Ort wird auch als die Bärenstadt Esens benannt. Auf dem Marktplatz befindet sich u. a. der sogenannte Tidebrunnen, der den jeweiligen Gezeitenstand der Nordsee anzeigt.
Es gibt in Esens und auch im nahen ca. 4 km entfernten Bensersiel ein breites Angebot an Kur- und Erholungsangeboten. Aber vor allem: Gratis jede Menge Nordseeluft!
In Esens finden Sie alle Einrichtungen für den alltäglichen Bedarf. Supermärkte, Ärzte und Apotheken, Kindergärten und Schulen.
Sonstige Angaben
Nach der ENEV 2014 ist der Eigentümer verpflichtet, Auskunft über (1.) die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis/ Energieverbrauchsausweis), (2.) den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs laut Energieausweis, (3.) die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes laut Energieausweis, (4.) das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und (5.) die im Energieausweis genannte Effizienzklasse zu machen. Diesen Verpflichtungen kann der Eigentümer im Moment noch nicht im vollen Umfange nachkommen, da ein ENERGIEAUSWEIS NICHT VORLIEGT. Er wird dieses noch während der Vermarktungsphase nachholen.