Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Hamburg
*Logistikimmobilie in Hamburg Billbrook*
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Miete (netto), monatl. je m²: € 4,90
Energie & Baujahr
Baujahr: 1972
Objektbeschreibung
Auf dem Areal befinden sich funktionale Logistikhallen, die im Jahre 1972 gebaut wurden. Die Hallen sind in sich nochmals in einzelne Brandschutzabschnitte unterteilt. Diese Abschnitte sind jedoch mit großen Brandschutztoren versehen, so dass eine Verbindung zwischen den einzelnen Hallenschiffen gegeben ist. Das teils mit Verbundsteinen gepflasterte und teils asphaltierte Grundstück ist über zwei Auffahrten befahrbar.
Das komplett umfahrbare Objekt "Bredowstraße 17a" ist zum größten Teil beheizbar und sowohl über Rampen als auch ebenerdig anzudienen. Die Halle ist zwischenzeitlich saniert worden und verfügt über einen hochwertigen Industriefußboden. Auch in diesem Objekt können zusätzlich Büroflächen angemietet werden.
Ausstattungsbeschreibung
- Die Nutzung des Objektes ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche möglich
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Industriegebiet Billbrook, im Osten von Hamburg. Die "Moorfleeter Straße", die direkt auf die "Bredowstraße" führt, ist eine der Haupterschließungsstraßen des gesamten Gewerbegebietes und bietet sowohl für den regionalen wie auch für den überregionalen Zulieferverkehr eine optimale Verkehrsanbindung.
Die nahegelegene BAB 1 (Bremen, Hannover) und die BAB 24 (Berlin) stellen eine schnelle Verbindung zu weiteren wichtigen Handelsstandorten dar. Mit dem PKW sowie mit dem Bus ist die Hamburger City schnell zu erreichen. Das Zollamt liegt nur ca. 4 km entfernt.
Sonstige Angaben
"Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben."
*******************************************************************
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.