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LOGISTIK: 1.500 m² / Cross-Docking Center an der A9 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektbeschreibung
Das Logistikcenter G 3 hat eine Fläche von ca. 12.000 m² und verfügt über 8 Hallenbereiche. Ab 01.04.2017 sind die folgenden Hallenbereiche vakant:
- Halle 2: ca. 1.452,00 m² (5 Tore auf Rampenniveau)
- Halle 3: ca. 1.542,00 m² (5 Tore auf Rampenniveau)
- Halle 4: ca. 1.515,00 m² (5 Tore auf Rampenniveau)
- Halle 7: ca. 1.501,00 m² (5 Tore auf Rampenniveau)
An die Hallenflächen sind Büros angegliedert, die sich aktuell noch in einem unsanierten Zustand befinden und entsprechend den Anforderungen der künftigen Nutzer saniert werden.
Ausstattungsbeschreibung
Ausstattung Hallenflächen:
- massive Stadtbetonkonstruktion
- Höhe UKB: min 7,10 m, max. 7,50 m
- Andienung über Sektionaltore auf Rampenniveau,
- Hafa-Überladebrücken teilweise vorhanden
- Wetterschutz im Torbereich
- beheizbar bis 18° C
- Alarmanlage
- Wachschutz auf dem Areal, der in Absprache mit den anderen Nutzern am Standort genutzt werden kann
- Zahlreiche PKW- und LKW-Stellplatz auf dem Grundstück
Ausstatung Büroflächen
- Stellwandsystem
- Kabelkanäle
- abgehängte Decken
Lage
Der "Airport Gewerbepark Glesien" in Leipzig-Schkeuditz kann als ein Top-Standort für Unternehmen aus der Service- und Logistikbranche bezeichnet werden. Die Gemeinde Schkeuditz hat sich auf Grund der günstigen Lage im Städtedreieck Delitzsch/Halle/Leipzig und insbesondere wegen der Nähe zum Flughafen zu einem Dienstleistungs- und Gewerbestandort entwickelt.
Die Entfernung zu den Zentren von Leipzig und Halle betragen jeweils ca. 15 km. Ein wesentlicher Standortvorteil ist, dass das Gewerbegebiet verkehrsgünstig am Autobahnkreuz Schkeuditz (A 9 (München - Berlin) und A 14 (Magdeburg - Dresden) liegt. Die nächstliegenden Anschlussstellen sind "Wiedemar" (A 9) und "Schkeuditz" (A 14) sind jeweils ca. 4 km entfernt.
Sonstige Angaben
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.