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***Liebevoll saniertes Fachwerkhaus mit Nebengebäude in Bad König-Zell*** 1
Kaufpreis: € 180.000,00
Wohnfläche: ca. 125 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 700 m²
Garten/-mitbenutzung, Einstellplatz/Carport, Garage/ Stellplatz, Stellplätze, Waschküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 180.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. ges. MwSt. = 5 % zzgl. ges. MwSt. vom Kaufpreis (wie in Hessen üblich vom Käufer zu bezahlen)
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 125 m²
Grundstück: ca. 700 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1810
Renovierungsjahr: 1965
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 170.60 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein liebevoll saniertes Fachwerkhaus mit Nebengebäude in Bad König-Zell. Das ursprüngliche Baujahr ist ca. 1810 (unterer Teil), die spätere Aufstockung erfolgte ca. 1965 und saniert wurde das Haus im Jahre 2000.
Im Kellergeschoss befindet sich ein Kellerraum, der Heizungsraum/Öl-Tankraum und ein Wasch- und Trockenraum.
Im 1. OG. befindet sich das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Küche und ein Duschbad.
Im 2. OG. befindet sich das Wohn/Esszimmer mit Ausgang zum großen Süd-Westbalkon, eine Küche und das WC.
Im Dachgeschoss ist ein weiteres Schlafzimmer und ein Wannen/Duschbad vorhanden.
Absolut für eine Familie mit einem größeren Kind oder einem anderen Angehörigen geeignet, da sich im 1. OG ein kompletter Wohnbereich befindet.
Ausstattungsbeschreibung
Beheizt wird das Haus über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1995. Ebenso befindet sich auf dem Dach eine Solaranlage aus dem Jahre 2013. Die Böden sind mit Parkett-, Fliesen- und Laminatbodenbelägen ausgelegt. Im 1. OG befindet sich ein Duschbad und im DG ein Wannen/Duschbad.
Das Haus wurde bereits teilweise gedämmt.
Lage
Süd-West-Lage mit Weitblick
Sonstige Angaben
Solaranlage (2013), Carport, Garage (Nebengebäude mit Werkstatt) und überdachtem Freisitz, Terrasse
Neue gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank.
Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.