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Letztes Grundstück im Ort! Herrliche Südlage! (114478) Baugrundstück
Preis: € 46.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1000 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 46.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1000 m²
Objektbeschreibung
sonnige Südlage, auf 900 m oberhalb Nebelgrenze, umgeben von malerischen Wander- und Spazierwegen inmitten des Hotzenwaldes
Grundstücksgröße ca. 1.033 m²
Das Grundstück ist die letzte Baueinheit, keine weitere Nachbar - Bebauungen müssen befürchtet werden.
Für weitere Informationen, übersenden wir Ihnen gerne ein Exposé.
Lage
GÖRWIHL Hotzenwaldgemeinde, liegt in sonniger Plateaulage mit weitem Alpenblick auf ca. 600 Höhenmetern und grenzt an die Gemeinden Ibach, Dachsberg, Albbruck, Laufenburg, Rickenbach und Herrischried. Die Ortschaft verfügt über einen herrlichen Fernblick über die zum Hochrheintal gehenden Hänge des Hotzenwaldes bis zum Schweizer Jura. Die Gemeinde ist als Erholungs- und Feriengebiet mit einem dichten Netz von Wanderwegen in abwechslungsreicher Landschaft erschlossen.
In unmittelbarer Nachbarschaft sind Schulen, Ärzte, Apotheken und gute Einkaufsmöglichkeiten zu finden, sowie Freizeitmöglichkeiten, wie Tennis, Fussball und diverse Vereine.
Verkehrsgünstig grenzt Görwihl an die beiden Grenzstädte Albbruck und Laufenburg.
Sonstige Angaben
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IMMOBILIEN WALTER LÜTTE GmbH, Untere Haspelstr. 6, 79761 Waldshut, Fax 0 77 51/ 75 10, E-Mail [email protected].
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mir der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.