Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Altenkirchen (Westerwald) (Kreis)
Legen Sie Ihr Geld sicher in Immobilien/Grundstücke an! 56593 Horhausen!
Preis: € 20.605,50
Grundstücksfläche: ca. 4579 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 20.605,50
Käuferprovision: 14.31659 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 4579 m²
Herrliches Grundstück in Ortsrandlage von 56593 Horhausen!
Landwirtschaftsfäche mit ca. 4579 m²
Ortsrandlage in 56593 Horhausen
Keine Bebaubarkeit
Keine Erschließung
Objektbeschreibung
Dieses schöne Grundstück befindet sich am Ortsrand von Horhausen und grenzt an ein sehr ruhiges und gehobenes Wohngebiet.
Das Grundstück ist bequem über einen befahrbaren Weg erreichbar.
Die große Wiese eignet sich zur landwirtschaftlichen oder privaten Nutzung und ist besonders für Tierhalter und Obstbauern interessant.
Verwirklichen Sie sich Ihren Traum einer eigenen Pferdeweide oder einer Obstwiese.
Bebauungsmaßnahmen sind zur Zeit leider nicht möglich, da dieses Grundstück nicht als Bauland ausgewiesen und nicht erschlossen ist.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass dieses Gebiet, da es direkt an die Bebauung angrenzt, irgendwann Bauland werden könnte!
Interessant ist daher auch die derzeit anstehende Flurbereinigung.
Lage
Das schöne Grundstück befindet sich in ruhiger Ortsrandlage des Luftkurortes Horhausen mit einer sehr guten Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist hier die naturnahe Lage in diesem schönen Teil des Rheinischen Westerwaldes.
Wunderschöne Wanderwege führen durch die waldreiche Umgebung.
Trotzdem erreichen Sie die A3 Ausfahrt Neuwied/Rengsdorf in nur wenigen Minuten.
Die ICE Bahnhöfe Montabaur und Siegburg sind ebenfalls in kurzer Zeit
erreichbar. Bis zum Kreuz Bonn/Siegburg fahren Sie mit dem PKW über die A3 in nur 30 Minuten.
Köln erreichen Sie in 3540 Minuten
Sonstige Angaben
Alle Angebote sind freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Alle Angebote beruhen auf Angaben des Verkäufers, Prüfung obliegt dem Käufer.
Erschließungszustand sollte der Käufer beim zuständigen Amt erfragen.